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(Foto: Succo - Pixabay)

Jugendliche Raufbolde kommen mit glimpflichen Urteilen davon

Die Anklage gegen die drei jungen Männer vor dem Jugendschöffengericht wog schwer: gemeinschaftlicher Raub in unterschiedlichen Fällen. Doch zum Verhandlungsauftakt zeigte sich schnell: Vom schwerwiegenden Tatvorwurf wird nicht mehr viel übrig bleiben. Zu widersprüchlich waren die Zeugenaussagen, zu schlampig war die Ermittlungsarbeit der Polizei.

Einer der Angeklagten, der 19jährigen J.K., wurde schon am ersten Verhandlungstag freigesprochen, weil ihm keine Tatbeteiligung nachzuweisen war. Vor dem Urteil gegen die beiden anderen Angeklagten hatte das Gericht bereits den Tatvorwurf des gemeinschaftlichen Raubes verneint. Allerdings wollte es noch weitere Zeugen vernehmen, vor allem E.B., der als vierter im Bunde sogar Haupttäter gewesen sein soll, aber als einziger nicht von der Polizei ermittelt werden konnte und der Vorladung als Zeuge nicht gefolgt war.

100 Euro Gelbuße fürs „Schubsen“

In der Fortsetzung der Verhandlung vor dem Jugendschöffengericht am Donnerstag (8.11.) wurde E.B. von der Polizei als Zeuge vorgeführt. Gemeinsam mit dem 19-jährigen Angeklagten S.M. soll er am 4. November 2018 in eine Gartenlaube an der Poststraße in Holzwickede gestürmt sein, wo sich ein 20 und 21 Jahre altes Brüderpaar und eine dritte Person aufhielten. Die Anklage wirft S.M. vor, die drei Anwesenden mit einem Brotmesser, das sie auf dem Tisch der Laube vorfanden, bedroht und sie genötigt zu haben, ihre Wertsachen auszuhändigen. Danach seien E.B. und S.M. geflüchtet.

E.B. entlastete seinen Kumpel allerdings im Zeugenstand. S.M. habe gar nichts zu tun gehabt hatte mit dem Überfall. Vielmehr habe S.M. ihn seinerzeit sogar noch zu besänftigen versucht.

Blieb noch der Vorwurf gegen S.M. bei der Schlägerei am 17. Juli vorigen Jahres in den frühen Morgenstunden vor einem McDonald‘s in Bochum mitgemischt zu haben. Hier hatte der 19-Jährige als einziger schon am ersten Verhandlungstag eingeräumt, seinen Kontrahenten „geschubst“ zu haben. Mehr war ihm auch nach Abschluss der Beweisaufnahme nicht nachzuweisen. Ihn verurteile Richterin Birgit Vielhaber-Karthaus zu einer Geldbuße von 100 Euro.

20-Jähriger wird Jahre unter Beobachtung gestellt

Blieb noch der 20-jährige D.K., der sowohl an der Schlägerei vor McDonald’s  als auch vor dem Diskothek Zeche in Bochum am 9. Juni vorigen Jahres beteiligt war. Vor der Zeche in Bochum hatte D.K. einen 26-Jährigen krankenhausreif geschlagen. Weil er sich von seinem Gegenüber „bedroht gefühlt“ habe. Für einen Akt der Notwehr sah die Richterin allerdings keine Anhaltspunkte. Sie stellte den 20-Jährigen deshalb für zwei Körperverletzungen für die Dauer von zwei Jahren unter Beobachtung, was nach dem Jugendstrafrecht möglich ist und einer Bewährungsstrafe vergleichbar ist.

Für den Zeugen E.B., der in dieser Woche von der Polizei vorgeführt werden musste, ist die Angelegenheit allerdings noch nicht erledigt. Denn gegen den mutmaßlichen Haupttäter bei der Schlägerei vor McDonald’s in Bochum und dem Überfall in der Gartenlaube an der Poststraße in Holzwickede wurde ein gesondertes Verfahren eingeleitet. Er muss sich demnächst vor Gericht auf der Anklagebank verantworten.

Jugendschöffengericht, Raub


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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