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Der Kreis erteilt die Erlaubnisse für Gewerbetreibende, die Bewachungsaufgaben erfüllen möchten. Arbeitnehmer müssen zunmindest auf ihre Zuverlässigkeit überprüft werden. (Symbolfoto: Pixabay.de)

Jahresstatistik Bewachungsgewerbe: 224 neue Wachleute

Der Kreis erteilt die Erlaubnisse für Gewerbetreibende, die Bewachungsaufgaben erfüllen möchten. Arbeitnehmer müssen zunmindest auf ihre Zuverlässigkeit überprüft werden. (Symbolfoto: Pixabay.de)
Der Kreis erteilt die Erlaubnisse für Gewerbetreibende, die Bewachungsaufgaben erfüllen möchten. Arbeitnehmer müssen zunmindest auf ihre Zuverlässigkeit überprüft werden. (Symbolfoto: Pixabay.de)

Türsteher, Ladendetektive, Wachleute – wer in der Bewachungs-Branche arbeiten möchte, benötigt eine Genehmigung. Diese ist beim Kreis Unna als Ordnungsbehörde zu bekommen. Voraussetzung dafür sind unter anderem Zuverlässigkeit und ein Sachkundenachweis. Der Kreis erteilt dann die Erlaubnisse für Gewerbetreibende, die Bewachungsaufgaben erfüllen möchten.  

Sie können auch Arbeitnehmer anstellen – doch auch hier gilt wieder, dass man diesen Job nicht „einfach so“ machen darf, sondern man mindestens auf seine Zuverlässigkeit hin geprüft sein muss.  

Auf Zuverlässigkeit geprüft

Insgesamt sind im Kreis Unna 32 Bewachungsunternehmen tätig (2019: 27). Das zeigt ein Blick in die Jahresstatistik der Kreis-Ordnungsbehörde. Die Firmen haben dem Kreis im vergangenen Jahr 224 Personen (2019: 178) für eine beabsichtigte Tätigkeit als Bewachungsperson gemeldet. Die Mitarbeitenden der Kreis-Ordnungsbehörde haben alle auf ihre Zuverlässigkeit hin überprüft. Erst nach dieser Prüfung darf ein Arbeitgeber die Mitarbeiter auch einsetzen.   Insgesamt lag die Zahl an aktivem Bewachungspersonal im Kreis Unna Ende 2020 bei 709 Personen. PK | PKU

Bewachungsgewerbe

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