Jahresbilanz 2017: Kreis zieht 583 Führerscheine ein
Etwas weniger Führerscheine: Der Kreis Unna stellte im vergangenen Jahr 3.704 Führerscheine an Erstantragsteller aus. Das sind rund ein Prozent weniger als 2016. Damals wurde 3.732 Mal eine Fahrerlaubnis erteilt.
Hinzu kommt die Zahl der Jugendlichen, die ihren Führerschein mit 17 Jahren machten. Diese ist um elf Prozent gesunken: 2016 waren es 2.290 Jugendliche, die zunächst in Begleitung fahren durften, im Jahr 2017 waren es 2.047. „Trotz des leichten Rückgangs bleibt das eigene Auto für junge Menschen im Kreis Unna nach wie vor Garant für Unabhängigkeit und Flexibilität“, sagt Christoph Funke von der Führerscheinstelle des Kreises.
Neuerteilung nach Entziehung
633 Männer und Frauen bekamen 2017 einen neuen Führerschein, nachdem sie ihn zuvor zwangsweise abgeben mussten. Diese Zahl ging ebenfalls leicht zurück: 2016 mussten sich 643 Personen einem Neuerteilungsverfahren stellen.
Es wurden aber nicht nur neue Führerscheine nach vorausgegangener Entziehung ausgestellt. 2.791 Frauen und Männer kassierten 2017 durch Bußgeldentscheidungen ein Fahrverbot. Das sind neun Prozent mehr als im Vorjahr, als 2.565 Menschen ein zeitlich befristetes Fahrverbot erhielten.
Führerschein-Entziehung
Eine schärfere Sanktion als das Fahrverbot ist die Entziehung der Fahrerlaubnis. Gerichte können die Fahrerlaubnis entziehen, wenn eine Verurteilung beispielsweise wegen Gefährdung des Straßenverkehrs vorliegt.
Auch die Straßenverkehrsbehörde kann zum Schutz der anderen Verkehrsteilnehmer Fahrerlaubnisse entziehen. Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn jemand sein Punktelimit überschritten hat, wiederholt unter Alkohol- oder Drogeneinfluss gefahren ist oder an illegalen Autorennen teilgenommen hat.
Die Straßenverkehrsbehörde des Kreises entzog 2017 insgesamt 583 Führerscheine und damit deutlich mehr als die Gerichte (277). Diese Zahl steigt: 2016 entzog der Kreis noch in 496 Fällen und Gerichte in 253 Fällen den Führerschein. Im Unterschied zum Fahrverbot ist die Entziehung übrigens zunächst endgültig. Auch nach Ablauf einer Sperre wird der Führerschein nicht automatisch neu erteilt, sondern muss ganz neu beantragt werden. PK|PKU