
Initiative „Pro Park“: Viel Theaterdonner um Anmeldung des Bürgerbegehrens gegen Kita

Die Bürgerinitiative Pro Park hat das Bürgerbegehren zur Verhinderung einer Kindertagesstätte auf der Grünfläche im Emscherpark südlich des Parkplatzes Kirchstraße angemeldet und die Anmeldung auch bestätigt bekommen, wie ihr Sprecher Peter Steckel mitteilt. Mit der Sammlung der Unterschriften für ihr Anliegen kann die Initiative allerdings noch nicht beginnen.
Zunächst muss die Gemeindeverwaltung nun eine Schätzung abgeben, welche Mehrkosten entstehen würden, sollte die Kita tatsächlich nicht wie geplant auf dem dafür vorgesehenen Standort errichtet werden. Da die Mehrkosten für die Unterschriftensammlung bekannt sein müssen, kann die Initiative erst mit der Sammlung beginnen, wenn die Kostenschätzung der Gemeinde vorliegt.
Normalerweise beträgt die Frist, innerhalb der ein Bürgerbegehren durchgeführt werden muss, sechs Wochen nach dem Ratsbeschluss, der angefochten wird. Im vorliegenden Fall beginnt diese Frist am 2. November, dem Tag, an dem der Ratsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes 8a Gemeindliche Mitte amtlich veröffentlicht wurde. Allerdings wird die sechswöchige Frist ausgesetzt, solange die Kostenschätzung noch nicht vorliegt.
Frage der Zulässigkeit noch offen
Weitergehende Konsequenzen hat dies nicht. Schon gar keine aufschiebende Wirkung, es die Initiative Pro Park in ihrer jüngsten Pressemitteilung erklärt. Darin kündigt Steckel an, „die Parteivorstände und Fraktionsvorsitzenden aller im Rat vertretenen Parteien, die Verwaltung, die UKBS und die AWO als Betreiber einer zukünftigen Kita“ schriftlich darauf hinweisen zu wollen, „dass der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans im Park am 13.12.2018 NICHT gefasst werden darf, da ansonsten dem Bürgerbegehren und nachfolgendem Bürgerentscheid vorgegriffen würde uns diese somit ad absurdum geführt würden“.
Dabei handelt es sich allerdings um reines Wunschdenken der Initiative, das jeder rechtlichen Grundlage entbehrt. Denn zunächst ist es einmal so, dass noch immer nicht klar ist, ob das angestrebte Bürgerbegehren überhaupt zulässig ist.
„Wir rechnen jeden Tag mit einer Antwort.“
Bernd Kasischke (1. Beigeordneter)
Rechtlich unstrittig ist, dass ein Bürgerbegehren nur dann zulässig wäre, wenn es sich bei dem Ratsbeschluss Ende Oktober um die Einleitung einer neuen Bauleitplanung handeln würde. Für den Kita-Standort gibt es allerdings einen bestehenden Bebauungsplan, sogar ein vereinfachtes Verfahren. Der gültige Bebauungsplan wurde nur modifiziert und gar nicht neu eingeleitet.
Fatalerweise hat der Gesetzgeber nicht genau festgelegt, ob eine Änderung auch mit einer Einleitung der Bauleitplanung gleichzusetzen ist. Deshalb gibt es auch unterschiedliche Rechtsauffassungen zu dieser Frage. Um dem Rat eine Entscheidungshilfe zu geben, hat die Verwaltung deshalb ein Rechtsgutachten beim NRW Städte- und Gemeindebund zu dieser Frage eingeholt. Das Ergebnis, bestätigt Holzwickedes Beigeordneter Bernd Kasischke heute, liegt noch immer nicht vor. „Wir rechnen aber jeden Tag mit einer Antwort.“
Keine Konsequenzen für Ratssitzung im Dezember
Schon deshalb handelt es sich bei der Ankündigung der Initiative um reinen Theaterdonner. Das Bürgerbegehren hat denn auch „keine Auswirkung auf die Ratssitzung am 13. Dezember“, so Kasischke weiter. „In der Sitzung werden wir dem Rat vorschlagen, den Satzungsbeschluss zu fassen. Damit werden wir dann das Baurecht für die Kita bekommen.“
Auch die Drohung des Pro Park-Sprechers eine „Einstweilige Verfügung und weitere Rechtsmittel“ ergreifen zu wollen, wodurch „unter Umständen weitere Kosten für die Gemeinde verbunden“ wäre, stößt ins Leere.
„Ein ziemlich schweres Geschütz“, findet der Beigeordnete, mit dem auf Spatzen geschossen würde. Und völlig unnötig: Selbst nach der Ratssitzung und mit Baurecht wären ja noch keine unwiderrufliche Fakten geschaffen, die einem Bürgerbegehren vorgreifen würden.
Schließlich könnte sich aber auch das Bürgerbegehren noch auf eine ganz andere realistische Möglichkeit erledigen. Dann nämlich, wenn sich die Bürger von Holzwickede, wenn sie zum ersten Mal überhaupt direkt gefragt würden, als deutlich kinderfreundlicher erweisen als ihre Lokalpolitiker in der Vergangenheit und sich nicht gegen den Bau der Kindertagesstätte aussprechen.
Kita.Bürgerbegehren, Kitas, Pro Park
Peter Steckel
Vielleicht einmalig Klarstellung: Es ist richtig, dass kein Rechtsanspruch darauf besteht, auf den Ratsbeschluss zu verzichten. Dennoch würde es wohl von ganz schlechtem Stil zeugen, darauf zugestehen, es widerspricht den politischen Gepflogenheiten.
Pro Park hält eine einstweilige Verfügung keinesfalls für ein zu starkes Geschütz, gilt es doch eine der letzten Grünflächen in der City zu erhalten, die mit der Bebauung für alle Zeiten unwiederbringlich verloren wäre – und das, obwohl eine ausreichend große, versiegelte Fläche direkt nebenan zur Verfügung steht und als Bauplatz so bereits beschlossen war. Aus reiner Klientelpolitik heraus würde hier für einige wenige Anwohner eine der letzten Grünflächen unnötig geopfert.
Ich habe heute Kontakt zueignen Fachanwalt für Verwaltungsrecht aufgenommen. Wir werden alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, die Grünfläche, die auch im aktuell gültigen Flächennutzungsplan als Parkfläche ausgewiesen ist, so lange wie möglich zu erhalten. Dazu werden wir jedes geeignete rechtsstaatliche Mittel einzusetzen wissen.
Mit Kanonenauf Spatzen zu schießen muss man sich vielleicht vorwerfen lassen, wenn man eine Bedarfszufahrt vor der Haustüre als Klagegrund nennt – aber ganz sicher nicht um eine ökologisch wertvolle Grünfläche für die Allgemeinheit, und auch und vor allem für nachfolgende Generationen, zu erhalten.