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Die Impfungen mit dem Wirkstoff AstraZeneca sind erneut ausgesetzt worden. Die Impftermine im Impfzentrum Unna werden allerdings nicht abgesagt, sondern mit dem Wirkstoff BioNTech fortgesetzt. (Symbolfoto: SPD Kreis Unna)

Impfung von Minderjährigen: Begleitung durch Sorgeberechtigten zwingend erforderlich

Die Impfungen mit dem Wirkstoff AstraZeneca sind erneut ausgesetzt worden. Die Impftermine im Impfzentrum Unna werden allerdings nicht abgesagt, sondern mit dem Wirkstoff BioNTech fortgesetzt. (Symbolfoto: SPD Kreis Unna)
Minderjährige ab zwölf Jahren werden im Impfzentrum Unna nur in Begleitung eines Sorgeberechtigten und einer Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten geimpft. Die Altersgruppe der Zwölf- bis 15-Jährigen kann außerdem nur freitags von 14 bis 18 Uhr geimpft werden. (Symbolfoto: SPD Kreis Unna)

Im Impfzentrum Unna können sich ab kommenden Freitag (30. Juli) auch Kinder und Jugendliche im Alter von zwölf bis 15 Jahren gegen Covid-19 impfen lassen. Allerdings scheint es noch einige Unsicherheiten zu geben, weshalb dieses schwierige Thema hier noch einmal behandelt werden soll.

Nach unserem Bericht zum neuen Impfangebot für Kinder und Jugendliche vorgestern (26.7.) meldete sich etwa auch eine alleinerziehende Mutter aus Holzwickede, deren 16 Jahre alte Tochter Anfang Juli im Impfzentrum Unna abgewiesen worden war, weil sie ohne sorgeberechtigte Begleitung zum Impftermin erschienen war. „Ich hatte extra vorher im Impfzentrum angerufen und nachgefragt, ob meine Tochter auch allein kommen kann, weil ich sie als alleinige Sorgeberechtigte nicht begleiten konnte“, so die Mutter. „Angeblich sollte das möglich sein. Trotzdem wurde sie am anderen Morgen wieder weggeschickt, obwohl sie alle erforderlichen Unterlagen dabei hatte.“

16-Jährige wurde weggeschickt

Ihr Hausarzt in Holzwickede, berichtet die Mutter weiter, hätte die Impfung ihrer Tochter zuvor rundweg abgelehnt. Geimpft wurde die 16-Jährige inzwischen im Impfzentrum Unna, nachdem sie von ihrer berufstätigen Mutter begleitet wurde. „Mein Arbeitgeber hat mir freundlicherweise dafür frei gegeben“, berichtet die Mutter. „Ob das bei der zweiten Impfung noch einmal so unproblematisch möglich ist, weiß ich nicht. Ich kann mir vorstellen, dass es bei anderen Arbeitgebern auch Probleme geben könnte.“

Allerdings ist der Erlass des Gesundheitsministerium des Landes NRW eindeutig und lässt keinen Spielraum zu, wie Max Rolke, Sprecher des Kreises Unna betont: „Minderjährige müssen von einer sorgeberechtigten Person zum Impftermin begleitet werden.“ Der einleuchtende Grund: Während des Impftermins und der ärztlichen Beratung könnten Fragen oder Probleme auftreten, bei denen die Entscheidung durch eines Sorgeberechtigten notwendig wird.

Zustimmung aller Sorgeberechtigten nötig

Darüber hinaus gibt es aber noch weitere Auflagen, die zu berücksichtigen sind: So sieht der Erlass des Landes vor, dass alle sorgeberechtigen Personen der Impfung zustimmen müssen. Wenn nicht beide Elternteile bzw. alle Sorgeberechtigten mitkommen können, ist eine schriftliche formlose Einverständniserklärung notwendig. Diese muss durch eine Kopie oder Vorlage eines Ausweispapieres belegt werden.

Ansonsten sollten die Impfwilligen Ausweis, Krankenkassenkarte und – sofern vorhanden – ein Impfbuch mitbringen. Wenn Eltern oder andere Angehörige noch nicht geimpft sind, können diese unkompliziert zum Termin mitgebracht werden und zur selben Zeit eine Impfung erhalten.

Kinder und Jugendliche im Alter von zwölf bis 15 Jahren werden im Impfzentrum Unna ausschließlich freitags zwischen 14 und 18 gegen Corona geimpft, weil nur dann ein Kinderarzt/eine Kinderärztin vor Ort sind, die eine ausführliche medizinische Beratung und Aufklärung vornehmen müssen.

Eine gesonderte Terminvereinbarung brauchen die Kinder mit ihren Eltern nicht.

Impfung ab 16 schon länger möglich

Minderjährige von 16 bis 17 Jahren können auch außerhalb dieses Zeitfensters im Impfzentrum geimpft werden. Alle anderen genannten Auflagen (Begleitung durch Sorgeberechtigte, ausgefüllte Unterlagen usw.) sind aber auch bei ihnen zu erfüllen.

Warum bei den Minderjährigen noch einmal zwischen Zwölf- bis 15-Jährigen und 16- bis 17-Jährigen unterschieden wird, erklärt der Kreissprecher so: Der bisher einzige für Minderjähriger zugelassene Impfstoff (Biontech) sei von der EU für Jugendliche ab 16 Jahren bereits im Dezember 2020 zugelassen worden. „Deshalb konnten wir 16- bis 17-Jährige auch schon früher gegen Corona impfen“, so Max Rolke.

Auch Hausärzte können diese Altersgruppe schon seit Mai gegen Corona impfen – ob sie dies tun, liegt allerdings in ihrem Ermessen.

Die Impfung für Kinder ab zwölf Jahren ist dagegen nun erst durch die aktuelle Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) und den jüngsten Erlass des NRW-Gesundheitsministeriums möglich geworden, Voraussetzung dafür ist die Anwesenheit eines Kinderarztes bzw. einer Kinderärztin im Impfzentrum.

Empfehlung der STIKO

Derzeit empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut die Impfung gegen das Coronavirus für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren ausschließlich bei Vorliegen bestimmter Vorerkrankungen oder bei einem regelmäßigen Kontakt zu Personen mit erhöhtem Risiko schwerer Krankheitsverläufe, die selbst nicht geimpft werden können.

Impfung Minderjähriger


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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