Skip to main content

Im Vollrausch Blechschaden verursacht und Polizisten angegriffen: 750 Euro Geldbuße

Gefährdung des Straßenverkehrs und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte lautete die Anklage gegen einen 38 Jahre alten Holzwickeder, der sich heute (8. Januar) vor dem Amtsgericht Unna zu verantworten hatte.

Am 11. September vorigen Jahres hatte der Angeklagte seinen Pkw auf dem Parkstreifen Hauptstraße 66 vor dem Rewe-Markt abgestellt, um sich im Park mit einem Bekannten zum Zechen getroffen. Gegen 18.30 Uhr kehrte er noch einmal zurück, nach eigenen Angaben, nur um die Parkscheiben zu verlängern.

Aus dem Fenster der Volksbank heraus beobachtete der Zeuge W., wie der Pkw des Angeklagten langsam rollte und gegen seinen eigenen Pkw stieß. W. ging nach draußen, um den Angeklagten zur Rede zu stellen, da durch den Aufprall sein Kennzeichen verbogen wurde.

Kennzeichen verbogen: zehn Euro

Es entwickelte sich ein Wortgefecht, über den mutmaßlichen Schaden, das damit endete, dass der Angeklagte dem Zeugen W. zehn Euro in die Hand drückte, seinen Pkw umparkte und im nahen Rewe-Markt verschwand. Dort deckte sich der 38-Jährige mit alkoholischem Nachschub ein. Als sich die Kontrahenten draußen auf dem Weg zurück in den Park wieder über den Weg liefen, entzündete sich der Streit über einen mutmaßlichen Schaden erneut. Der Angeklagte war W. vor, ein Betrüger zu sein, wie dieser heute im Zeugenstand aussagte. W. fühlte sich derart heftig von dem 38-Jährigen bedrängt, das er sich nicht mehr anders zu helfen wusste und die Polizei rief.

Für den renitenten 38-Jährigen war das allerdings kein Grund, klein beizugeben: Als die Polizeibeamten ihn in seinem Pkw sitzend und Alkohol trinkend antrafen baten sie ihn zum Alkoholtest. Doch der 38-Jährige widersetzte sich und wehrte sich gegen den Test und wurde sogar tätlich dabei. Schließlich wurde er von den Beamten überwältigt.

Angeklagter entschuldigt sich

Daran und an viele andere Dinge kann sich der Angeklagte jedoch überhaupt nicht mehr erinnern. Kein Wunder. Schließlich stellte der Polizeiarzt einen Blutalkohol von fast drei Promille bei dem 38-Jährigen fest. Wieviel er davon erst nach dem kleinen Blechschaden konsumiert hat, ließ sich kaum noch feststellen.

Nüchtern zeigte der Holzwickeder auf der Anklagebank heute aufrichtige Reue. Er entschuldigte sich herzlich für sein Fehlverhalten. „Ich weiß nicht, was in mich gefahren ist. In dem Verhalten kenne ich mich selbst nicht wieder.“ Weil der Angeklagte bei fast drei Promille sicher nicht mehr zurechnungsfähig war, außerdem der Sachschaden gering ist und niemand verletzt wurde, der Angeklagte zudem bisher völlig unbescholten geblieben ist, kam der Holzwickeder noch einmal mit einem blauen Auge davon. Richter Jörn Granseuer stellte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße von 750 Euro vorläufig ein.

Gefährdung Straßenverkehr, Widerstand


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert