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Hygieneampel kommt auch für 3.623 Lebensmittel-Betriebe im Kreis Unna

Als erstes Bundesland führt NRW die Hygieneampel für Lebensmittel-Betriebe ein. Eine Veröffentlichung wird nach drei Jahren Pflicht. (Foto: Thomas Max Müller / pixelio.de)

Das Kontrollbarometer („Hygiene-Ampel“) für Lebensmittel-Betriebe in NRW kommt. Drei Jahre lang können Bäcker, Metzger, Cafés & Co. selbst entscheiden, ob sie die Ergebnisse der Lebensmittelkontrollen veröffentlichen. Danach wird die Veröffentlichung Pflicht. Darauf weist der Kreis Unna hin.

NRW hat das Qualitäts-Siegel als erstes Bundesland gesetzlich eingeführt. Landesweit gilt es für rund 150.000 Lebensmittel-Betriebe, davon liegen 3.623 im Kreis Unna. Im März 2020 endet die Phase des freiwilligen Aus­hangs und die Betriebe sind verpflichtet, das Kont­rollbarometer zu veröffentlichen.

Bei Betrieben mit Kundenkontakt soll die „Hygiene-Ampel“ gut sichtbar ausgehängt werden. Alle anderen Betriebe, wie beispielsweise Lebensmittelhersteller oder weiterverarbeitende Betriebe, veröffentlichen ihr Ergebnis auf ihrer jeweiligen Internetseite.

Das bekannte Verfahren für die Lebensmittelkontrolleure des Kreises ändert sich nicht wesentlich: Jeder Betrieb wird wie bisher in regelmäßigen Abstän­den unangemeldet von der Lebensmittelüberwachung besucht. Die Kontrolleure legen einen Kontrollbericht an und besprechen mit den Betrieben eventuell vorgefundene Mängel, Auffälligkeiten und Verbesserungsmöglichkei­ten – einschließlich der direkt im Anschluss vorgenom­menen individuellen Risikobeurteilung für den Betrieb. Hieraus ergibt sich der Zeitraum bis zum nächsten Kontrollbesuch.

Neues Kontrollbarometer zeigt Risikobeurteilung

„Neu ist die visuelle Darstellung der Risikobeurteilung in Gestalt eines Kontrollbarometers. Leicht verständlich zeigt es das Ergebnis der amtlichen Lebensmittelkontrol­le“,  erklärt die zuständige Leiterin des Sachgebiets Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung beim Kreis, Dr. Anja Dirksen.

Hierbei werden drei Bereiche bewertet:

Zuverlässigkeit des Unternehmers: Einhalten lebensmittelrechtlicher Bestimmungen und Rückverfolgbarkeit

Verlässlichkeit der Eigenkontrollen: HACCP-Verfahren, Untersuchung von Produkten und Temperatureinhaltung (Kühlung)

Hygienemanagement: Bauliche Beschaffenheit (Instandhaltung), Reinigung/Desinfektion, Personalhygiene und Schädlingsbekämpfung

Für 0 bis 36 Punkte gibt es grünes Licht: „Anforderungen erfüllt“. Bei 37 bis 54 Punkten steht die Ampel auf Gelb: „Anforderungen teilweise erfüllt“. Rot leuchtet die Ampel bei mehreren schwerwiegenden Mängeln, die 55 bis 73 Punkte zur Folge haben: „Anforderungen unzureichend erfüllt“.

Weitere Informationen finden sich auf der Internetseite www.kreis-unna.de, Suchbegriff: Kontrollbarometer. (PK | PKU)

Hygieneampel

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