Hundeverbot auf öffentlichen Kinderspielplätzen
Aus gegebenem Anlass teilt die Gemeindeverwaltung mit, dass auf allen öffentlichen Bolz- und Kinderspielplätzen grundsätzlich ein Verbot von Hunden gilt.
Das Ordnungsamt verweist dazu auf die ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung hin. Diese ist auf der Internetseite der Gemeinde einzusehen. Eine anderslautende Beschilderung auf Kinderspielplätzen und Bolzplätzen wird momentan geändert.