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Holzwickeder verkauft heimlich Pkw der Partnerin: 2.700 Euro Geldstrafe

Weil er das Auto seiner ehemaligen Partnerin mit einer gefälschten Vollmacht für 1.500 Euro verkaufte, hatte sich heute (17. Januar) ein  42 Jahre alter Holzwickeder vor dem Amtsgericht wegen Unterschlagung sowie Betrugs in Tateinheit mit Urkundenfälschung zu verantworten.

Der Angeklagte erschien jedoch nicht vor Gericht, sondern entschuldigte sich krankheitsbedingt. Ein ärztliches Attest will er noch nachreichen. Mit seiner Entschuldigung schickte der 42-Jährige aber auch ein umfassendes Schuldanerkenntnis – mit dem Ausdruck seines Bedauerns. Allerdings ist der Angeklagte auch schon einschlägig vorbestraft.

Statt ihn erneut vorzuladen, wurde der 42-Jähriger per Strafbefehl zu einer Geldstrafe von 2.700 Euro (= 90 Tagessätzen a‘ 30 Euro) von Richterin Sarah Schlierkamp verurteilt. Außerdem beantragte die Richterin die Einziehung von Wertersatz, damit die geschädigte Ex-Partnerin des Holzwickeders zumindest das Geld aus dem Verkauf ihres Pkw erhält, was der Angeklagte ihr bislang vorenthalten hat. Schließlich muss der Holzwickeder auch die Kosten des Verfahrens tragen.

Betrug, Unterschkagung


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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