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Holzwickederin muss für drei unnötige Hilferufe bei der Polizei 700 Euro zahlen

Irgendwann ist dann auch der Polizei zu viel: Gleich dreimal rief die 60 Jahre alte Holzwickederin H. den Notruf 110 der Polizei unnötig an. Dafür musste sich die Holzwickederin am Freitag (24. Februar) vor dem Amtsgericht verantworten.

Der Straftatbestand des § 145 StGB lautete etwas sperrig auf „Missbrauch von Notrufen  und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln“ und kann mit immerhin bis zu einem Jahr Gefängnis bestraft werden.

Randale nur vorgetäuscht

Am 8. November vorigen Jahres rief die 60-jährige Holzwickederin über den Polizeinotruf 110 gleich dreimal um Hilfe: jeweils um 7.40 Uhr, 18.45 Uhr und noch einmal um 21.48 Uhr. Stets behauptete sie, ihr Mann würde in der Wohnung randalieren und die Möbel zertrümmern. Jedes Mal fuhr ein Streifenwagen zur genannten Adresse in Holzwickede und die Beamten stellten fest: viel Lärm um Nichts.

Zu ihrem Verhandlungstermin heute blieb die Angeklagte unentschuldigt fern. Geholfen hat es ihr nichts. In Abwesenheit erging ein Strafbefehl des Gerichts gegen sie über 70 Tagessätze a‘ zehn Euro (= 700 Euro). Damit dürften die drei Anrufe wohl die teuersten Telefongespräche ihres Lebens für die Angeklagte sein.

Missbrauch Notruf


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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