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Holzwickeder mobbt Ex-Partnerin in sozialen Medien: Zehn Monate Haft zur Bewährung

Dreieinhalb Jahre unterhielt der 50-jährige Holzwickeder L. zu der halb so alten S. eine zunächst nur sexuelle Beziehung. Doch rasch zog die 25-Jährige dann 2015 in seine Wohnung ein und L. finanzierte ihr bereitwillig den Lebensunterhalt bis hin zum Autokauf. Als die Beziehung der beiden dann im August vorigen Jahres in die Brüche ging, weil S. einen neuen Partner fand, begann der Holzwickeder seine Ex-Freundin zu terrorisieren und sie systematisch in ihrem sozialen Umfeld schlecht zu machen. Dafür wurde er heute (3. September) vor dem Amtsgericht Unna wegen Nachstellung und Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs in zwei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt.

Die Haftstrafe wurde für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Als weitere Auflage erhält L.  erhält eine Bewährungshilfe und muss 200 Sozialstunden ableisten. Außerdem wurde ihm jede weitere Kontaktaufnahme zu seiner Ex-Partnerin verboten.

Fake-Profile, gefälschte Fotos und Anrufe

Im Sommer 2018 hatte L. nach eigener Aussage mitbekommen, dass sich seine halb so alte Partnerin heimlich mit einem jüngeren anderen Mann trifft. Zu diesem Zeitpunkt hatte L. ihr gerade ein Auto gekauft und sich natürlich getäuscht gefühlt, wie die Anklage feststellte. Der Staatsanwalt zeigte sich in seinem Plädoyer überzeugt, dass L. danach die relativ junge, noch unerfahrene S. bei jeder sich bietenden Gelegenheit zu diskreditieren versuchte und dabei „massiv in ihr persönliches Umfeld einwirkte“.

Als Händler auf einer Internetplattform kannte sich der Angeklagte mit sozialen Medien gut aus. Er legte verschiedene Fake-Profile an, postete gefälschte und auch echte, sehr intime Fotos seiner Ex-Partnerin, nahm Kontakt zu ihrem Freundeskreis auf, aber auch zu ihrem neuen Partner, ihrer Mutter und Verwandten, teilte mit ihnen öffentlich vertraulichste Informationen aus seiner Beziehung mit, etwa über eine Vergewaltigung, eine Abtreibung und psychische Therapien von S., hinterließ ungefragt Voicemails und machte auch in etlichen Telefonanrufen seine Ex-Partnerin schlecht, wo es nur ging: „Alles angeblich immer nur aus Sorge um sie“, so der Staatsanwalt.

Ex-Partnerin übersiedelt nach Österreich

Seiner 25-jährigen Ex-Partnerin setzte das alles derart zu, dass sie Schlafstörungen, Übelkeit und Angstzuständen bekam, die Schule kurz vor dem Fachabi abbrach und nach Österreich zu ihrem neuen Partner übersiedelte.  

Vor diesem Hintergrund forderte der Anklagevertreter eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten ohne Bewährung für den Angeklagten. Gegen L. spricht nicht nur sein fehlendes Geständnis, so der Staatsanwalt, sondern auch „sein Nachtatverhalten“. So habe L. selbst nach der Anzeige gegen ihn noch Kontakt zur Tante des neuen Partners von S. aufgenommen, um seine Ex-Freundin dort weiter schlecht zu machen. Schließlich ist L. ein Straftäter, der sechsfach vorbestraft ist wegen Betrugs.

L. der sich ohne Rechtsbeistand selbst verteidigte, versuchte das Gericht in der Verhandlung heute durchaus redegewandt und nicht ungeschickt, aber auch sehr ausschweifend und langatmig davon zu überzeugen, dass er nicht Täter, sondern Opfer ist. Seine Ex-Partnerin sei eine notorische Lügnerin, die sich bereits unter falschen Voraussetzungen bei ihm eingeschlichen und, wie er heute wisse, nur ausgenutzt habe. So wie ihn habe sie auch schon ihren vorherigen Partner der Nachstellung beschuldigt.

Angeklagter sieht sich als Opfer

Niemand sonst hätte ein Motiv gehabt, so etwas zu tun“

Richter Jörn Granseuer

Ihm als Motiv Eifersucht zu unterstellen, sei absurd: Er sei mit S. auf einem Swinger-Portal registriert gewesen und sie hätten Partnertausch betrieben. „Außerdem habe ich die Beziehung beendet. Sie wollte doch danach unbedingt zu mir zurück.“ Es gebe auch keine Beweise, dass er die Fake-Profile angelegt und die Foto verschickt habe. „Das könnte wirklich jeder gewesen sein, auch der Staatsanwalt oder Sie, Herr Richter.“ L. beantragt den Antrag des Staatsanwaltes abzulehnen und forderte einen Freispruch für sich.

Nach knapp fünfstündiger Verhandlung, in der neben der Ex-Partnerin S., auch ihre Mutter, ihr neuer Partner sowie eine Freundin und ein Freund als Zeugen vernommen wurden, zeigte sich Richter Jörn Granseuer in seiner Urteilsbegründung überzeugt, dass die Ex-Partnerin glaubwürdig im Zeugenstand war. S. habe freimütig eingeräumt, in ihrer Beziehung mit L. auch gelogen zu haben. Im Zeugenstand habe sie jedoch nicht gelogen, so der Richter. Dass die Fake-Profile und Nachrichten im Netz von L. stammen, stand für ihn außer Frage. „Niemand sonst hätte ein Motiv gehabt, so etwas zu tun“, so der Richter zum Angeklagten. „Sie haben dagegen aus gekränkter Eitelkeit gehandelt.“ Da L. kein Geständnis abgelegt habe und mehrfach vorbestraft ist, kam nur noch eine Freiheitsstrafe für ihn in Frage. Zur Bewährung wurde die zehnmonatige Haft ausgesetzt, weil L. immerhin nicht einschlägig vorbestraft war.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. L. kündigte an, in die Berufung zu gehen.

Nachstellung


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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