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Holzwickeder beleidigt Mitarbeiterinnen im Jobcenter: 3000 Euro Geldstrafe

Weil er die Mitarbeiterinnen im Jobcenter Unna als „inkompetente Zicken“ beleidigt hat, musste sich heute ein 29-Jähriger Holzwickeder vor dem Amtsgericht in Unna verantworten. Er wurde zu 3 000 Euro Geldstrafe verurteilt und ist nur haarscharf an einer Haftstrafe vorbei gekommen.

Dass sein Besuch im Jobcenter am 29. Mai des Jahres aus dem Ruder gelaufen ist, wie es ihm die Anklage vorwarf, bestritt der Angeklagte nicht, der monatlich knapp 1 000 Euro Unterstützung erhält.

Offenbar glaubt der 29-Jährige gute Gründe für seinen aufgebrachten Auftritt im Jobcenter gehabt zu haben: Es sei „um einen wiederholten Fehler“ der Sachbearbeitung im Jobcenter und eine „angebliche Überzahlung von 665 Euro“ an ihn gegangen. Tatsächlich habe er aber Anspruch auf die Zahlung gehabt. In einem Gespräch mit dem Geschäftsführer habe er das auch schon längst geklärt gehabt. Trotzdem hätte ihn die Sachbearbeitung wieder mit dieser Überzahlung konfrontiert und ihm auch ein Gespräch mit dem Geschäftsführer verweigert.

Schließlich hätten sich auch noch zwei Kolleginnen eingemischt. Nach 15 Minuten sei er dann gegangen und beim Verlassen des Raumes schon in der Tür tatsächlich: „Was für Zicken“ gemurmelt, räumte der Angeklagte ein. Zuvor hatte er auf die Frage einer Mitarbeiterin, warum er so einen Ärger mache, geantwortet: „Wenn ihr nicht so inkompetent arbeiten würdet, dann bräuchte ich auch nicht so einen Ärger machen.“ In der Sache habe er dann drei Wochen später übrigens auch Recht bekommen, so der 29-Jährige, und eine Rückzahlung erhalten.

„Inkompetente Zicken“

Die drei Mitarbeiterinnen aus dem Jobcenter, darunter die Teamleiterin und eine Juristin, schilderten den Sachverhalt sehr glaubwürdig etwas anders. Er habe sie als „inkompetente Zicken“ bezeichnet.  Übereinstimmend beschrieben sie im Zeugenstand den Holzwickeder als äußerst renitenten und schwierigen Klienten, mit dem es auch in der Vergangenheit immer wieder Probleme gegeben habe, darunter auch Vorfälle mit dem Sicherheitsdienst und ein Hausverbot. Der 29-Jährige habe auch immer nur mit dem Geschäftsführer reden wollen. Seit dem Vorfall am 29. Mai habe der Holzwickeder nun wieder Hausverbot im Jobcenter.

Ich war froh, dass meine Kolleginnen dazu gekommen sind.“

Sachbearbeiterin des Jobcenters im Zeugenstand

Die Überzahlung von rund 600 Euro sei gar nicht Thema an dem fraglichen Tag gewesen, so die Sachbearbeiterin im Zeugenstand. Vielmehr sei es um die Erstattung von Fahrtkosten und fehlende Nachweise gegangen im Wert von etwas über 100 Euro. Die erwähnte Nachzahlung sei später erfolgt, weil der Angeklagte in Holzwickede eigentlich eine viel zu große Wohnung bewohne. Da er aber ein Umgangsrecht für die zwei Kinder seiner Partnerin habe, sei die große Wohnung schließlich doch als angemessen eingestuft und darum die Nachzahlung erfolgt.

Die Sachbearbeiterin, die nur Teilzeit arbeitet, erklärte, dass sie auch sonst schon mal schwierige Gespräche und Klienten im Jobcenter habe. Doch zum ersten Mal habe sie sich an jenem Tag „wirklich unwohl gefühlt“ und Sorge gehabt, dass der Streit noch weiter eskaliert. „Ich war froh, dass meine Kolleginnen dazu gekommen sind.“

„Lange Vorgeschichte“

Als der Angeklagte, der ohne Rechtsbeistand erschienen war, die Zeugin in aufgebrachtem Tonfall auf mutmaßliche Fehler ihrer Arbeit anging, unterband Richter Jörg Hüchtmann das sofort: „Es geht hier nicht um die Qualität der Sachbearbeitung.“ Wenn er sich nicht vernünftig benehmen könne, drohte der Richter, „ist hier für sie sofort Schluss“. Im Keller gebe es einige Räume für diesen Zweck, in denen er sich dann beruhigen könne. Für ihn gehe es im Jobcenter „immerhin um meine Existenz“, meinte der Angeklagte daraufhin.

Auch die beiden anderen Kolleginnen der Sachbearbeiterin schilderten die lautstarke Auseinandersetzung mit dem 29-Jährigen und ihrer Kollegin, durch den sie in den Nachbarbüros alarmiert worden seien. „Wir lassen extra die Zwischentüren immer auf, damit wir in solchen Situationen zu Hilfe eilen können“, so die Teamleiterin. Den Anlass der Auseinandersetzung, die kurz davor gewesen sei in eine handgreifliche auszuarten, haben die Teamleiterin und die Juristin des Jobcenters nicht mitbekommen. Die zitierte Beleidigung haben jedoch beide deutlich gehört.

Es geht hier nicht um die Qualität der Sachbearbeitung.“

Richter Jörg Hüchtmann

Die Juristin verdeutlichte noch einmal: Die Mitarbeiter im Jobcenter seien ja einiges gewöhnt und müssten sich viel gefallen lassen. „Normalerweise würden wir deshalb auf ,inkompetente Zicken‘ gar nicht mehr reagieren. Aber dieser Fall hat ja eine lange Vorgeschichte und wir wollen uns so etwas einfach nicht mehr gefallen lassen“, so die Zeugin.

Eine Vorgeschichte hat der Holzwickeder auch im Strafregister: In der Vergangenheit hat er sich schon mehrfach strafbar gemacht. Unter anderen ist er wegen versuchter Nötigung, Bedrohung und auch einschlägig wegen Beleidigung zu einer Gesamtstrafe von 85 Tagessätzen verurteilt worden.

Die Anklagevertreterin sah den Sachverhalt der Beleidigung auch als erwiesen an und forderte eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen a‘ 20 Euro für den Angeklagten. Der Holzwickeder plädierte auf Freispruch, weil er „niemanden direkt angesprochen“ haben will als Zicken.

„Wie die Axt im Walde“

Mit seinem Urteil von 120 Tagessätzen a’ 25 Euro ging Richter Jörg Hüchtmann noch weit über das von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafmaß hinaus.

Bei allem Verständnis für das Temperament des Angeklagten und dafür, dass es für ihn um existenzielle Fragen im Jobcenter gehe, sei es „in hohem Maße inakzeptabel“, dass er sich im Jobcenter „wie die Axt im Walde benimmt“, hielt er dem Angeklagten vor.

Lautstärke allein ist noch nicht strafbar. Aber bei Ihnen ist die Impulskontrolle nicht in ausreichendem Maße vorhanden.“

Richter Jörg Hüchtmann

„Lautstärke allein ist noch nicht strafbar. Aber bei Ihnen ist die Impulskontrolle nicht in ausreichendem Maße vorhanden“, so der Richter weiter. Die Bezeichnung „inkompetent“ könne für sich betrachtet vielleicht noch als sachlich bewertet werden, nicht mehr aber in Zusammenhang mit den Begleitumständen und seinem Gebaren. „Die milde Geldstrafe in der Vergangenheit haben offenbar nicht gefruchtet“, so Richter Jörg Hüchtmann. Er habe deshalb die Hoffnung, dass die deutlich höhere Geldstrafe nun Wirkung zeige.

„Wobei ich nicht verhehlen will, dass ich auch kurz eine Freiheitsstrafe, dann von vier Monaten, erwogen habe“, so der Richter weiter. Er habe davon abgesehen, „weil es Ihnen schließlich doch noch gelungen ist, diese Verhandlung mit Anstand zu beenden“.

Beleidigung


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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