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Holzwickeder (47 J.) befriedigt sich öffentlich selbst und onaniert auch in Ausnüchterungszelle weiter

Wegen der einzigen Straftat, die nach deutschem Recht ausschließlich von Männern begangen werden kann, war der 47 Jahre alte S. heute vor dem Amtsgericht Unna angeklagt: Zur Last gelegt wurden dem Holzwickeder zwei exhibitionistische Handlungen (§ 183 StGB).

Laut Anklage wurde S. am 1. August  vorigen Jahres nachts Am Wasserturm in Hengsen dabei beobachtet, wie er in aller Öffentlichkeit onanierte, wobei es ihm darauf angekommen sein soll, dass jugendliche Zeugen ihn dabei beobachtet konnten. Keine 24 Stunden später, in der Nacht vom 2. auf 3. August vorigen Jahres, onanierte er in Unna auf der Bahnhofstraße erneut öffentlich und vor Zeugen. Als die von den zeugen herbeigerufene Polizei eintraf, ließ er sich auch von den Beamten nicht abhalten und befriedigte sich weiter selbst. Schließlich onanierte der 47-Jährige sogar in der Ausnüchterungszelle weiter.

Zwei Vorfälle in Hengsen und Unna binnen 24 Stunden

Zu seiner Verhandlung erschien der Holzwickeder ohne Rechtsbeistand. Zu seinem Pech besuchte zufällig auch eine Schulklasse die öffentliche Verhandlung gegen ihn.

Dass er sich öffentlich selbst befriedigt habe, bestritt S. zunächst: Am Wasserturm in Hengsen habe „nicht onaniert, sondern nur gepinkelt“.  Außerdem sei er „vollkommen betrunken“ gewesen. Auch in der Nacht darauf in Unna will S. nicht onaniert haben: „Da war ich im Bistro ,Trittbrett‘ und bevor ich nach Hause gegangen bin noch auf Toilette. Weil ich so besoffen war, hatte ich nicht gemerkt, dass ich meinen Gürtel nicht richtig zugemacht habe. Deshalb ist mir draußen dann die Hose runter gerutscht.“ An die Ausnüchterungszelle habe er überhaupt keine Erinnerung mehr, weil er so betrunken gewesen sei.

Glaubwürdig erschienen Richter Christian Johann die Erklärungen des Angeklagten nicht. Dass S. mit gut zwei Promille Blutalkohol stark betrunken war, geht zwar aus den Akten hervor. Ebenfalls war aber daraus zu ersehen, „dass ganz verschiedene Leute an zwei ganz verschiedenen Orten, aber alle das Gleiche sagen, was sie gesehen haben“, hielt der Richter dem Angeklagten vor. „Außerdem sind Sie auch in der Ausnüchterungszelle gesehen worden.“

Gericht stellt Verfahren ohne Auflagen ein

Andererseits hätten Menschen, die solche Taten begehen, unbestreitbar auch psychische Probleme, bei denen eine Verurteilung wenig hilfreich wäre. „Deshalb könnte ich mir auch eine Einstellung des Verfahrens, sogar ohne Auflagen vorstellen“, baute der Richter dem Angeklagten eine Brücke. „Voraussetzung dafür wäre aber ein Geständnis und die Erkenntnis, dass man auf dem falschen Weg war.“  Auch aus Sicht des Staatsanwaltes war die öffentliche Verhandlung heute im gut gefüllten Gerichtssaal „schon Strafe genug“ für den Angeklagten.

Als der Holzwickeder die geforderte Einsicht tatsächlich zeigte und sich sogar bei den beiden geladenen Zeugen, darunter auch einer der Polizeibeamten, entschuldigte, wurde das Verfahren gegen ihn tatsächlich eingestellt.

Exhibitionismus


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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