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(Foto: Succo - Pixabay)

Holzwickeder (37 J.) wegen sexuellen Missbrauchs von Kinder verurteilt: Zwei Jahre Haft zur Bewährung und Geldstrafe

Wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern hatte sich heute (11. Oktober) der 37 Jahre alte Holzwickeder P. vor dem Schöffengericht Unna zu verantworten.

Die Anklage warf dem in Polen geborenen deutschen Staatsangehörigen den sexuellen Missbrauch von Kindern in sechs Fällen im Zeitraum von Oktober 2015 bis Juni 2020 sowie den Besitz von kinderpornografischem Fotos vor.

Pornografische Selfies ausgetauscht

Konkret hat P. von Oktober 2015 bis Mitte 2017 auf einer beliebten Dating-Plattform sechs Mädchen im Alter zwischen zwölf und 14 Jahren kontaktiert und sich ihre Mobilfunknummern geben lassen. Anschließend schrieb der 37-Jährige die Kinder dann per Whatsapp an und brachte die Mädchen dazu, ihren nackten Busen oder ihre Vagina zu fotografieren oder filmen und ihm dieses Bildmaterial zuzuschicken. Der Holzwickeder fotografierte sich auch selbst und schickte Fotos von seinem erigierten Penis und anderes pornografisches Bildmaterial an die Mädchen.

Dabei verheimlichte P. den Mädchen keineswegs, worum es ihm ging, sondern führte in ziemlich eindeutiger und drastischer Sprache Sex-Chats mit den Kindern, aus denen er auch klar hervorging, dass seine Chatpartnerinnen noch minderjährige Kinder waren. Getroffen hat sich P. indes nicht mit den Mädchen, obwohl eine von ihnen dies mehrfach angeboten hatte.

Bei einer Wohnungsdurchsuchung im Jahr 2020 fanden die Ermittler schließlich noch sechs kinderpornografische Fotos auf seinem MacBook und stellte dieses sicher.

P. bestritt die ihm vorgehalten Straftaten nicht. „Ich schäme mich heute sehr dafür und es tut mir sehr leid“, so P. Danach erklärte der Holzwickeder, wie es aus seiner Sicht zu den Taten kam: „Ich war damals gerade in einer sehr schwierigen Phase. Meine damalige Frau hatte sich von mir getrennt und wir waren frisch geschieden. Ich hatte mein Haus verkaufen müssen und fing an zu trinken und Drogen zu nehmen. Daraufhin verlor ich auch noch meinen Führerschein. Beinahe hätte ich auch noch meinen Arbeitsplatz verloren. Mein ganzen Leben war nur noch ein Scherbenhaufen. Das soll aber alles keine Entschuldigung für das sein, was ich getan habe. Es war ein riesiger Fehler, der mir heute auch sehr peinlich ist. Vor zwei Jahren habe ich eine neue Partnerin gefunden und zum Glück noch einmal die Kurve gekriegt.“

Angeklagte zeigt Reue und ist geständig

Auf Nachfrage von Richter Christian Johann erläuterte der Angeklagte, dass er damals wöchentlich zwei bis dreimal eine halbe bis dreiviertel Flasche Rum mit Cola sowie Ecstasy und Speed zu sich nahm, wenn er am Computer saß und chattete. „Ich habe aber nie gezielt nach jungen Mädchen gesucht im Internet. Mein Fehler war, dass ich nicht sofort den Kontakt beendet habe, als ich gemerkt habe, dass es noch Minderjährige sind. Aber ich hatte mich damals nicht unter Kontrolle.“ 

Dass nach der aktiven Phase, die etwa eineinhalb Jahre von Oktober 2015 bis 2017 dauerte schließlich auch noch im Jahr 2020 sechs kinderpornografische Fotos bei ihm gefunden wurde, erklärte der Angeklagte so: „Ich lösche nie Fotos. Die liegen alle ganz chaotisch auf meinem Handy oder PC herum.“ 

Ob er etwas gegen seine pädophile Präferenz unternommen habe, wollte der Richter wissen.  „Nein, aber ich wäre bereit dazu. Ich habe das bisher nicht für erforderlich gehalten, weil ich diese Neigung nicht habe. Meine Freundin hat mir inzwischen auch die Augen geöffnet und ich sehe ein, dass man damit, wie ich mich verhalten habe, auch psychische Schäden auslösen kann.“

„Wenn man ohne pädophile Neigung so etwas macht wie Sie behaupten, ist das ja fast noch schlimmer“, wunderte sich Richter Johann: „Beugen Sie vor, wenn Sie nicht wollen, dass so etwas wieder passiert, sollten Sie wieder einen Tiefpunkt bekommen.“ Mit diesem Appell an den Angeklagten schloss das Gericht die Beweisaufnahme.

37-jähriger bislang nicht vorbestraft

Das Strafregister des Angeklagten ist bislang sauber. Dies berücksichtigte die Staatsanwältin auch in ihrem Plädoyer zu seinen Gunsten. Zudem sei er in vollem Umfang geständig, was den Mädchen Zeugenaussagen erspart und habe „glaubhaft Reue gezeigt“.  Andererseits hätte P. auch trotz seines Alkohol- und Drogenkonsums Herr seiner Sinne sein und erkennen müssen, welchen Schaden er den Kindern zufüge.  „„Auch wenn Sie sich in einer schwierigen Phase befunden haben ist es sehr gravierend, was Sie über einen Zeitraum von fünf Jahren getan haben“, so die Anklagevertreterin zum Angeklagten. Aufgrund seiner guten Sozialprognose sollte P. aber noch eine Chance gegeben werden, so die Staatsanwältin weiter. Sie forderte eine Gesamtstrafe von zwei Jahren für P., ausgesetzt zur Bewährung auf zwei Jahre, und eine Geldauflage von 2.000 Euro. Außerdem sollte der Angeklagte in der Bewährung eine Sexualtherapie beginnen.

Dem konnte sich auch der Verteidiger „im Großen und Ganzen so anschließen“. Allerdings wies er darauf hin, dass P. nicht fünf Jahre, sondern über einen Zeitraum von eineinhalb Jahren auf den Dating-Plattformen aktiv war. Die sechs alten Fotos, die bei ihm im Jahr 2020 gefunden wurden, hätten von ihm gelöscht werden müssen. „Aber er hat sie einfach vergessen und nicht mehr daran gedacht.“  

Höchstmögliche Bewährungszeit und Sexualtherapie

Das Urteil des Schöffengerichts lautete schließlich auf eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren, die zur höchstmöglichen Bewährungszeit von fünf Jahren ausgesetzt wurde. Außerdem muss der Holzwickeder 4.000 Euro Geldstrafe zahlen und eine Sexualtherapie aufnehmen. Schon in der Verhandlung hatte Richter Christian Johann den Angeklagten darauf hingewiesen, dass er sich nicht mehr das geringste Vergehen dieser Art leisten dürfe. Bereits nach dem in diesem Jahr verschärften Sexualstrafrecht hätte P. mit einer wesentlich härten Strafe rechnen müssen und wäre deshalb wohl sofort vor dem Landgericht angeklagt worden. Beide Parteien erkannten das Urteil an und verzichteten auf Rechtsmittel.

Sexueller Missbrauch von Kindern


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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