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Handel mit Drogen: 32-jähriger Holzwickeder muss zwei Jahre und zehn Monate in Haft

Mit Drogen hat der 32-jährige Holzwickeder schon länger zu tun. Seit 2007 ist er auch immer wieder mal strafrechtlich in Erscheinung getreten. Drogen haben den 32-Jährigen auch in die JVA Dortmund und Untersuchungshaft gebracht. Von dort wurde er heute (29.August) zu seiner Verhandlung vor dem Schöffengericht in Unna gebracht, wo er sich u.a. wegen des Handels und Besitzes von Drogen zu verantworten hatte.

Die Anklage wirft dem Holzwickeder vor, Anfang 2019 in Bergkamen 2.000 Ecstasy-Pillen gekauft und weiterverkauft zu haben. Es folgte eine spektakuläre Wohnungsdurchsuchung am 25. April in Holzwickede. Dabei hatte sich der Angeklagte, gelinde gesagt, recht widerspenstig gezeigt. Die Beamten mussten die Tür zu seiner Wohnung eintreten und den 32-Jährigen in Handfesseln abführen. In seiner Wohnung fanden die Drogenfahnder 1.640 Gramm Amphetamine im Gefrierfach eines  Kühlschranks und einschlägiges Dealer-Equipment. Außerdem entdeckten sie ein Butterfly-Messer in der Hose des Holzwickeders sowie gleich hinter der Wohnungstür einen Baseballschläger, eine Eisenstange und eine Machete – alles griffbereit zur Verteidigung der gebunkerten Drogen.

Amphetamine und Waffen in der Wohnung

Normalerweise wären die Vergehen damit derart strafbewehrt gewesen, dass sich der Holzwickeder als Angeklagter vor dem Landgericht wiedergefunden hätte. Das einzige, was ihn davor bewahrte, war lediglich die sehr schlechte Qualität  der bei ihm gefunden Drogen, so dass die Anklage wegen des geringen Wirkstoffgehaltes nur von einem minderschweren Drogendelikt ausging.

Für den Holzwickeder, der selbst drogenabhängig ist, spricht außerdem, dass er nach seiner Festnahme schon bei der Polizei geständig war und auch aktiv Aufklärungshilfe leistete. So hatte er von sich aus den Ankauf der 2.000 Ecstasy-Pillen für 800 Euro und deren Weiterkauf eingeräumt und sich auch zu seinen Lieferanten geäußert.

Unterbringung in Entzugsklinik angeordnet

Was den Fund der Amphetamine in seiner Wohnung angeht, so will er diese nur für seinen Schwager aufbewahrt und ab und zu davon etwas für sich abgezweigt haben. Allerdings seien die Amphetamine von derart schlechter Qualität gewesen, dass sein Schwager sie nicht zurück haben wollte und auch kein anderer Abnehmer dafür zu finden war. Zudem gelangten die Amphetamine gar nicht in den Verkauf.

Gegen den 32-Jährigen spricht allerdings, sein Nachtatverhalten, wie es Juristen nennen: Kurz nach der Durchsuchung seiner Wohnung wurden schon wieder Drogen und auch Waffen bei ihm gefunden wurde. Er sei nun mal drogenabhängig, weshalb man bei ihm wohl an jedem Tag im Jahr Drogen finden könnte, so seine Erklärung. Außerdem sei er ein Waffenfan.

Das Schöffengericht verurteilte den 32-jährigen Holzwickeder schließlich zu zwei Jahren und zehn Monaten Gefängnis. Außerdem wurde seine Unterbringung in einer Entzugsklinik angeordnet.

Drogenhandel


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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