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Handel mit Amphetaminen bringt 36-jährigen für 27 Monate hinter Gitter

Weil ein Dortmunder Pärchen zwischen Dezember 2014 und Februar dieses Jahres in Holzwickede und Umgebung in mindestens drei Fällen mit Drogen gehandelt hat, fanden sich der 36-Jährige und seine  26 Jahre alte damalige Lebenspartnerin heute (9.7.) auf der Anklagebank des Schöffengerichtes in Unna wieder.

Dort räumte der Angeklagte, der bereits seit fünf Monaten in Untersuchungshaft sitzt,  die ihm zur Last gelegten Straftaten ein: Am 17. Dezember vorigen Jahres hatte er an zwei Bekannte etwa 470 Gramm Amphetamine im Wert von 800 Euro verkauft. Sein Pech: Die beiden Abnehmer gerieten beim Weiterverkauf an einen V-Mann der Polizei.

Bei einer Durchsuchung der gemeinsamen Wohnung der beiden Angeklagten in Dortmund fanden die Ermittler am 12. Februar dieses Jahres im Keller dann ein großes Überraschungs-Ei, das mit knapp 100 Gramm Amphetaminen gefüllt war, die zuvor von den beiden in den Niederlanden erworben worden war.

Drogen in großem Ü-Ei versteckt

Am gleichen Tag  erhielt der Angeklagte von einem Holzwickeder Bekannten, gegen den noch gesondert verhandelt wird, etwa 150 Gramm Amphetamine zurück. Dabei handelte es sich um den Rest einer Menge von insgesamt 450 Gramm Amphetaminen, die der Angeklagte dem Holzwickeder überlassen hatte. 200 Gramm davon hatte der Holzwickeder verkauft. Knapp 100 Gramm hatte der Angeklagte für den Eigengebrauch abgezweigt.

Großen Gewinn scheint das Pärchen durch den Drogen handelt nicht gemacht zu haben, wie die Befragung durch Richter Jörg Hüchtmann ergab. Beide Angeklagte konsumierten selbst Amphetamine in erheblicher Menge. Nach eigenen Angaben jeweils 5 bis 10 Gramm täglich. Den Handel mit nicht geringen Mengen an Amphetaminen betrieben die beiden arbeitslosen Hartz-IV-Empfänger im Wesentlichen, um ihren eigenen Konsum zu decken.

Mitangeklagte Ex-Partnerin wusste über alles Bescheid

Der 36-Jährige war dabei wohl die aktivere Hälfte des Duos. Seine Lebensgefährtin war allerdings genauestens im Bilde, was die Drogengeschäfte angeht, und profitierte auch davon für den Eigenkonsum.

In der Verhandlung kam heute die Drogenkarriere der beiden Angeklagten ausführlich zur Sprache:

Der 36-Jährige, im Heim aufgewachsen, kam erstmals mit 15 mit Drogen, genauer Haschisch, in Kontakt. Mit 18 konsumierte er erstmals Amphetaminen, zunächst gelegentlich, dann immer häufiger, ab und zu auch mal Ecstasy. Nur unterbrochen von kurzen Cleanphasen blieb der 36-Jährige bei den Amphetaminen, von denen er zuletzt 5 bis 10 Gramm am Tag konsumierte. Erst in der U-Haft machte er einen kalten Entzug „ohne größere Probleme“ und will seitdem auch komplett drogenfrei geworden sein.

Handel diente im Wesentlichen dem Eigenkonsum

Seine 26 Jahre alte damalige Lebensgefährtin wuchs zwar in einer Familie auf, doch hatten ihre Eltern ihre eigene Drogenproblematik. Mit 13 Jahren nahm sie erstmals Hasch, mit 14 dann Amphetamine, mit Anfang 20 kamen auch harte Drogen wie Kokain und Heroin dazu. Nach mehreren Entgiftungen war die Angeklagte dann 2010 von den harten Drogen weg, konsumierte aber weiter Amphetamine. „Irgendetwas muss man ja nehmen“, erklärte sie dazu heute. Immerhin schaffte sie es inzwischen ganz allein, nachweislich drogenfrei zu werden, ihr Leben zu ändern und sich aus der Szene fern zu halten. Dazu beigetragen habe die vorübergehende U-Haft, wie sie selbst sagt. Zurzeit arbeitet sie im Rahmen einer Maßnahme für zwei Euro Stundenlohn im Garten- und Landschaftsbau bei der Stadt Dortmund. Dort arbeitet sie gerne nach eigenen Angaben und „kommt gut klar“. Sie habe anschließend sogar eine Ausbildungsstelle in Aussicht.

Angeklagte erhält Bewährungsstrafe

Wohl auch deshalb fiel das Urteil heute von einem Jahr und neun Monaten für sie milder aus als für ihren Ex-Freund: Ihre Strafe setzte das Gericht zur Bewährung aus. Für die 26-Jährige spricht neben ihrem Geständnis, dass sie ihren Lebenswandel nach der U-Haft deutlich geändert hat, so das Gericht.

Der 36-Jährige Angeklagte wurde dagegen zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt.

Zu seinen Gunsten wertete das Gericht, dass er ein Geständnis abgelegt und auch Aufklärungshilfe geleistet habe. Allerdings habe der Angeklagte auch die dominantere Rolle bei den Straftaten gespielt, so Gericht in seiner Urteilsbegründung. Zudem hat der 36-Jährige erheblich mehr Vorstrafen vorzuweisen als seine Ex-Partnerin.

Drogen


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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