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Hamburger Allee: Rentner stiehlt sich nach Blechschaden einfach davon

Dass sich Autofahrer nach einem Blechschaden einfach davonstehlen, ohne sich um die Schadensregulierung zu kümmern, ist in jüngster Zeit leider Mode geworden. Strafbar ist das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, wie es in Juristendeutsch heißt, trotzdem. Aus diesem Grund fand sich deshalb heute auch ein 73-jähriger Rentner aus Holzwickede vor dem vor dem Amtsgericht in Unna wieder.

Der Holzwickeder soll zwischen dem 23. und 24. November vorigen Jahres auf einem Parkplatz an der Hamburger Allee in Holzwickede beim Einparken mit seinem Ford Mondeo ein neben ihm stehenden Pkw beschädigt haben und danach einfach weggegangen sein. Der Schaden an dem anderen Fahrzeug beträgt laut Gutachten rund 1.100 Euro.

Der Angeklagte erschien gestern im Rollstuhl und wegen einer Virus-Infektion in seinem Wohnheim mit einem Mundschutz vor Gericht. Den Tatvorwurf stritt er rundweg ab. Der Mondeo sei auf seine erblindete Frau zugelassen. Er sei zwar der einzige, der das Fahrzeug nutze. Auf Nachfrage von Richter Jörg Granseuer beharrte der Angeklagte aber darauf, dass er zur Tatzeit das Fahrzeug wegen einer Erkrankung schon nicht mehr genutzt habe und seitdem auch noch nie wieder damit gefahren sei. „Wenn es eine Beschädigung an dem anderen Auto gibt, dann müssen es spielende Kinder gewesen sein“, erklärte der Holzwickeder. „Die haben auch an unserem Auto schon viele Macken gemacht.“

Anliegerin beobachtete den Unfall

Pech für den Angeklagten: Eine Anliegerin der Hamburger Allee hat den Unfall seinerzeit beobachtet:  „Ich war an dem Morgen in der Küche und habe plötzlich einen Knall gehört“, so die Zeugin gestern. Daraufhin habe sie aus dem Küchenfenster über den Parkplatz geschaut und genau gesehen, wie der Angeklagte, den sie vom Sehen her gut kenne, in seinen gewohnten Stellplatz rückwärts eingeparkt habe. „Danach ist er ausgestiegen, hat sich beide Autos genau angesehen und ist dann weggegangen“, so die Zeugin weiter. Bis zur Verhandlung heute habe sie den Angeklagten vorher auch noch nie im Rollstuhl oder mit Gehhilfen gesehen, sagte die Zeugin auf Nachfrage des Richters.

Da half dem Rentner alles Leugnen nichts – zumal er einschlägig vorbelastet ist: Erst zwei Monate vor dem Blechschaden auf dem Parkplatz in Holzwickede war er wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort in Unna zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Die Anklagevertretung hielt die Zeugin für absolut glaubwürdig und forderte für den Angeklagten eine Geldstrafe von 900 Euro und den dauerhaften Entzug der Fahrerlaubnis, da dieser offenkundig ungeeignet zum Führen eines Fahrzeuges sei.

250 Euro Geldstrafe und drei Monate Fahrverbot

Damit hatte der Rentner offenbar nicht gerechnet. Zwar hatte er erklärt, ohnehin nie wieder ein Auto fahren zu wollen. Doch die Höhe der geforderten Geldstrafe traf den Rentner sichtlich. Unter Tränen und schluchzend schilderte er sein „schweres Schicksal“:  Seine Frau sei bereits dreimal operiert worden. Trotzdem seien beide inzwischen zwangsgeräumt und ihr gesamter Besitz durch einen Gerichtsvollzieher „geschreddert“ worden. Ihre beiden Hunde seien zur Betreuung abgegeben, seine Frau und er selbst seien zur vollstationären Pflege in einem Heim in Unna untergebracht und hätten nur noch 107 Euro Taschengeld zur Verfügung, von denen er auch noch die Geldstrafe für die erste Verurteilung abstottern müsse.

Wohl auch wegen dieser Umstände fiel das Urteil von Amtsrichter Jörg Granseuer milder aus, als von der Staatsanwaltschaft gefordert: Er verurteilte den Holzwickeder zu 50 Tagessätzen a 5 Euro (= 250 Euro) und verhängte ein Fahrverbot für drei Monate. Ein dauernder Entzug der Fahrerlaubnis kam wegen der geringen Schadenshöhe nicht in Betracht. Allerdings kann sich der Rentner nach eigener Aussage ohnehin nie wieder hinter das Steuer eines Autos setzen. Außerdem muss er die Kosten des Verfahrens tragen.

Unfallflucht


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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