Haftbefehl am Flughafen vollstreckt: 34-Jähriger darf erst nach Zahlung seiner Geldstrafe ausreisen
Diese Reise begann für einen 34-Jährigen ziemlich teuer: Bundespolizisten stellten am Samstag (4.12.) am Dortmunder Flughafen fest, dass der Reisende zur Fahndung ausgeschrieben war. Erst gegen Zahlung seiner Geldstrafe in bar konnte der Mann seine Reise fortsetzen.
Gegen 13.10 Uhr wurde der 34-Jährige bei der Ausreisekontrolle eines Fluges nach Sofia/ Bulgarien am Flughafen Dortmund vorstellig. Er legte seine bulgarische Identitätskarte vor. Bei einer Überprüfung kam der Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Essen zum Vorschein.
Das Amtsgericht Essen hatte den Mann im November 2020 wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe verurteilt. Da der bulgarische Staatsbürger diese bisher nur in Teilen beglichen hatte, wurde er zur Festnahme ausgeschrieben. Der Verurteilte konnte die Ersatzfreiheitsstrafe von 25 Tagen umgehen, indem er die Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro bei der Bundespolizei einzahlte.
Anschließend konnte er seinen Flug in die Heimat antreten.