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Die Grundsteuerreform wirft ihre Schatten voraus. Eigentümerinnen und Eigentümer müssen zur Neubewertung ihrer Grundstücke in diesem Jahr noch eine Feststellungserklärung gegenüber der Finanzverwaltung NRW über das ELSTER-Portal abgeben: Blick auf die Gemeinde mit der Rathaus-Baustelle und dem Bahnhof. (Foto: Geoinfo Kreis Unna)

Grundsteuerreform wirft Schatten voraus: Eigentümer müssen Feststellungserklärung ab Juli abgeben

Die Grundsteuerreform wirft ihre Schatten voraus. Eigentümerinnen und Eigentümer müssen zur Neubewertung ihrer Grundstücke in diesem Jahr noch eine Feststellungserklärung gegenüber der Finanzverwaltung NRW über das ELSTER-Portal abgeben: Blick auf die Gemeinde mit der Rathaus-Baustelle und dem Bahnhof. (Foto: Geoinfo Kreis Unna)
Die Grundsteuerreform wirft ihre Schatten voraus. Eigentümerinnen und Eigentümer müssen zur Neubewertung ihrer Grundstücke in diesem Jahr noch eine Feststellungserklärung gegenüber der Finanzverwaltung NRW über das ELSTER-Portal abgeben: Blick auf die Gemeinde mit der Rathaus-Baustelle und dem Bahnhof. (Foto: Geoinfo Kreis Unna)

Die Grundsteuerreform, die im Jahr 2018 vom Bundesverfassungsgericht angeordnet und 2025 anzuwenden ist, wirft bereits ihre Schatten voraus: Noch in diesem Jahr von allen Eigentümerinnen und Eigentümern zur Neubewertung ihrer Grundstücke ab 1. Juli ausführliche Erklärungen abzugeben. Das Verfahren dürften manche als durchaus kompliziert empfinden.

Die Gemeinde Holzwickede wird in den nächsten Tagen die jährlichen Grundsteuerbescheide versenden, wie der Fachbereich Finanzen mitteilt. Diese setzen die aktuelle gültige Grundsteuer fest. Die Finanzverwaltung bittet darum, den Bescheid aufzubewahren, damit alle Daten (z.B. das Aktenzeichen) zur Erstellung der Feststellungserklärung griffbereit sind, wenn diese Mitte des Jahres auszufüllen ist.

Erklärung nur über ELSTER-Konto möglich

Die Feststellungserklärungen müssen vom 1. Juli bis 31. Oktober diesen Jahres digital beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Dies ist möglich über das eigene Online-Finanzamt ELSTER. Dafür wird ein Benutzerkonto benötigt. Wer ein solches Benutzerkonto schon besitzt, beispielsweise aufgrund der Einkommensteuererklärung, kann dieses Konto auch für die Übermittlung der Feststellungserklärung nutzen. Andernfalls kann dieses Konto bereits jetzt unter www.elster.de beantragt werden.

Die Finanzverwaltung weist darauf hin, dass die Kommunen bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2024 die Grundsteuer weiterhin nach der bisherigen Rechtslage erheben. Ab 1. Januar 2025 ist dann der neu festzustellende Grundsteuerwert maßgeblich für die zu leistende Grundsteuer an die Gemeinde.  

Gemeinde verschickt jährliche Grundsteuerbescheide

Nach Mitteilung des Fachbereichs Finanzen der Gemeindeverwaltung werden mit den Grundsteuerbescheiden auch die Vorauszahlungsbescheide der Gewerbesteuer für 2022 auf den Weg zur Post gegeben. Außerdem liegen den Grundsteuerbescheiden vier Informationsschreiben bei.

Der Hebesatz für die Grundsteuer B beträgt unverändert 560 Prozent, für die Grundsteuer A 350 Prozent und für die Gewerbesteuer 460 Prozent. Die Gebühren für Abwasser und Niederschlagswasser, Straßenreinigung sowie die Abfallgefäße – bis auf die Biomüllgefäße – sind gesunken. Bei der Straßenreinigung entfallen die Gebühren für den Winterdienst ganz.

Fragen zu den Grundsteuerbescheiden bzw. zur Gebühreninformation beantworten Heike Robbert (Tel. 91 52 10) oder Diana Weber (Tel 91 52 11) während der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung.

Den Grundbesitzabgeben-Bescheiden liegt zum einen eine Information über die Höhe der Gebühren bei, zum anderen informiert das Ordnungsamt über den Baumschnitt an den Grundstücksgrenzen.

Gemeinde kann keine Auskunft geben

Schließlich liegt den Bescheiden auch wieder ein Fragebogen bei. Hintergrund: Der Gutachterausschuss für Grundsteuerwerte im Kreis Unna ist beauftragt, einen qualifizierten Mietspiegel für die Gemeinde Holzwickede zu erstellen. Das Ausfüllen des Fragebogens ist freiwillig und nicht erforderlich, wenn etwa die Immobilie selbst genutzt wird. Nähere Informationen dazu im Fragebogen.

Vorsorglich macht die Gemeinde auch schon darauf aufmerksam, dass die Gemeindeverwaltung zum Verfahren der Neubewertung der Grundstücke bzw. den Feststellungserklärungen keine Auskünfte geben kann, da ausschließlich die Finanzverwaltung Herrin des Verfahrens ist. Die Finanzverwaltung wird zum Verfahren der Neubewertung der Grundstücke eine Telefon-Hotline einrichten, bei der Bürger kostenlos Auskunft erhalten. Die Erreichbarkeit der Hotline wird ab April 2022 auf der Internetseite der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen veröffentlicht werden. Dort finden sich auch nähere Informationen zum verfahren.

Grundsteuerbescheide, Grundsteuerreform


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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