Gifttier-Gesetz seit Jahresbeginn in Kraft
Das Ordnungsamt der Gemeinde weist darauf hin, dass zu Beginn des Jahres das Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor sehr giftigen Tieren (Gifttier-Gesetz – GiftTierG NRW) in Kraft getreten ist. Inhalt dieses Gesetzes ist ein Haltungsverbot sehr giftiger Tiere, insbesondere diverse Schlangen,
Skorpione sowie Spinnen, wobei Übergangsvorschriften zu Bestandshaltungen existieren.
Hiernach haben die Halter bis zum 30. Juni 2021 gegenüber dem Landesamt für Natur, Umwelt und
Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen die Haltung anzuzeigen. Eine Anzeige nach diesem
Zeitpunkt ist nicht mehr zulässig. Ebenfalls würde eine nicht angezeigte Haltung nach diesem Termin
als illegale Haltung gelten und entsprechend geahndet werden.
Weitergehende Informationen stehen auf der Internetseite des Landesamtes unter
zur Verfügung.