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Geschädigte flüchtet aus dem Zeugenstand: Verhandlung ausgesetzt

Die Vorwürfe gegen den 36 Jahre alten Selbstständigen aus Dortmund sind nicht von schlechten Eltern: Körperverletzung, Beleidigung, Bedrohung. Er soll am 24. März dieses Jahres vor einer von ihm gemieteten Werkhalle in Holzwickede seine 65 Jahre alte Vermieterin ergriffen und ihr ins Gesicht gespuckt, sie beleidigt und mit den Worten „Ich mach‘ Dich kalt!“ bedroht haben. Zu einem Urteilsspruch kam es heute vor dem Amtsgericht nicht. Mitten in der Befragung als Zeugin flüchtete die Geschädigte aus dem Gerichtssaal. So etwas hatte auch der Richter noch nicht erlebt. Die Verhandlung wurde ausgesetzt.

Über die Gründe ihrer Flucht aus dem Saal konnte das Gericht anschließend nur spekulieren: Lag es daran, dass die Niederländerin der deutschen Sprache nicht ganz mächtig ist und Verständnisprobleme hatte? Ist ihr vielleicht das deutsche Rechtssystem nicht geläufig? Oder hat es etwas mit einem Zivilprozess zu tun, der unabhängig von der heutigen Strafsache stattfindet?

So etwas hat auch der Amtsrichter noch nicht erlebt

Dabei hatte die Zeugin zunächst unmissverständliche Angaben im Zeugenstand gemacht: Danach hat der Vorfall vom März dieses Jahres schon eine jahrelange Vorgeschichte. Zu diesem Zeitpunkt war der Angeklagte schon von den beiden Eigentümern der Gewerbe-Immobilie seit eineinhalb Jahre gekündigt und länger Zeit mit der Miete in Rückstand. Schon seit die Niederländerin im Juli 2012 nach Holzwickede kam hatte es immer wieder Streit zwischen dem Angeklagten und dem Eigentümer und ihr gegeben, so die Zeugin auf Nachfrage des Richters.  Am Ende sollen es 4.000 Euro Mietschulden und ca. 10.000 Euro Sachschaden gewesen sein, die der Angeklagte seinen Vermietern schuldete. „Mit seinem Vater hatten wir nie Probleme, der hat immer seine Miete gezahlt“, so die Zeugin.

Am Tattag war die Geschädigte mit ihrem E-Roller zur Werkhalle des Angeklagten gefahren, um ihn zu fragen, wann er endlich seine Schulden zahlen wolle. Sie will vor der Halle gestanden sein, als der Angeklagte aggressiv auf sie losgegangen sei. „Er hat mich an meiner Jacke gepackt, hochgehoben und in einen Reifenstapel geworfen, nach mir getreten und mir gedroht, dass er mich kaputt und tot machen will“, so die Zeugin. „Ich bin dann auf meinen Knien zu meinem Roller gekrochen und weggefahren. Ich war geschockt.“ Kurz darauf habe sie die Polizei gerufen. Auf Nachfrage des Richter bestätigte die zierliche 65-Jährige auch, dass der Angeklagten ihr ins Gesicht gespuckt habe. Trotz langer Streitigkeiten sei es aber zum ersten Mal zu Gewalttätigkeiten gekommen.

Angeklagter bestreitet alle Vorwürfe

Der Polizei gegenüber gab die Geschädigte eine Beschreibung der Kleidung ihres Angreifers ab, die nicht ganz mit der Kleidung übereinstimmte, die der Angeklagte trug, als die Polizei ihn antraf. Auch soll die Geschädigte zunächst von einem Mitarbeiter gesprochen haben.

Der Angeklagte arbeitet jedoch allein in seinem Betrieb und bestreitet auch die Vorwürfe der Anklage: „Ich bin in meinem Büro gesessen, als die Zeugin plötzlich die Tür aufmachte und mit mir sprechen wollte. Ich habe sie weggeschickt und die Tür wieder geschlossen, weil ich wusste, dass es keinen Zweck hat, mit ihr zu reden“, versichert der Angeklagte. Er habe gar nichts von dem getan, was sie ihm vorwerfe.

Zeugin „grundsätzlich glaubwürdig“

Das Problem: Den Fragen des Verteidigers wollte sich die Zeugin ohne eigenen Anwalt nicht mehr stellen und flüchtete trotz eindringlicher Ermahnung von Richter Schaffernicht. Der verhängte prompt ein Ordnungsgeld in Höhe von 100 Euro, ersatzweise vier Tage Haft. Doch da war die 65-Jährige schon abgerauscht. Die Verhandlung musste ausgesetzt und ein neuer Termin, dann mit einer Dolmetscherin, anberaumt werden.

Nur weil der Verteidiger nicht zu seinem Rederecht gekommen sei, wolle er nicht den ganzen Prozess platzen lassen, erläuterte Richter Schaffernicht. Zudem informierte er den Angeklagten und seinen Verteidiger darüber, dass er die Zeugin trotz ihres ungebührlichen Abganges grundsätzlich für glaubwürdig halte nach allem, was er bis dahin gehört habe von ihr. Dass die Geschädigte gegenüber der Polizei die Kleidung des Angeklagten nicht ganz genau beschrieben habe, sei zwar richtig. Aber auch in der Aussage des Angeklagten geben es Widersprüche. Zudem könne man Kleidung leicht wechseln.

Körperverletzung, Zeugenflucht


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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