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Der Planungs- und Bauausschuss hat heute (17. März) das weitere Verfahren beschlossen: Die Rausinger Straßen wird in diesem Abschnitt einen Gehweg erhalten. (Foto: P. Gräber - Emscherblog)

Gehweg Rausinger Straße: Anliegerbeiträge erst nach Abschluss der Maßnahme fällig

Der Planungs- und Bauausschuss hat heute (17. März) das weitere Verfahren beschlossen: Die Rausinger Straßen wird in diesem Abschnitt einen Gehweg erhalten.  (Foto: P. Gräber - Emscherblog)
Der Planungs- und Bauausschuss hat heute (17. März) das weitere Verfahren beschlossen: Die Rausinger Straßen wird in diesem Abschnitt einen Gehweg erhalten. (Foto: P. Gräber – Emscherblog)

Der Planungs- und Bauausschuss traf sich nach der Wahl im vorigen Jahr heute (17. März) zum ersten Mal – und entsprechend umfangreich war die Tagesordnung. Dagegen waren einige der behandelten Themen schon echte politische „Dauerbrenner“, wie die Anliegerbeteiligung für den Ausbau der Rausinger Straße mit einem Rad- und Gehweg.

Dass die Rausinger Straße einen sicheren Gehweg benötigt rückte spätestens mit Fertigstellung des Neubaugebietes Caroline ins Bewusstsein. Die betroffenen Grundeigentümer an der Rausinger Straße sind nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) über die sogenannten Anliegerbeiträge finanziell an der Baumaßnahme zu beteiligen. Bisang scheute die Politik davor zurück, die Baumaßnahme in Angriff zu nehmen: Zum einen wurde auf Landesebene grundsätzlich über eine Reform des Kommunalabgabengesetzes bzw. die Abschaffung der Anliegergebühren diskutiert. Zum anderen hielten einige Fraktionen die Anliegerbeiträge für unverhältnismäßig, da relativ hohe Kosten auf nur sehr wenige Eigentümer umgelegt würden.

Planungs- und Bauausschuss legt weiteres Verfahren fest

In der Sitzung im April 2018 beschloss der Ausschuss, den Gehweg auf der südlichen Seite der Rausinger Straße auszubauen und auf die Anlage eines Radweges zu verzichten, weil kein Platz dafür vorhanden sei. Gleichzeitig soll der Straßencharakter aber durch den Umbau so verändert werden, dass Radfahrer sicher auf der Fahrbahn geführt werden können. Der neue Gehweg und die Anlage von zusätzlichen Parkplätzen wird zu einer Reduzierung des Schwerlastverkehrs und angepassten Geschwindigkeiten der Kraftfahrzeuge führen, hofft die Verwaltung. Die geschätzten Kosten für den Gehweg belaufen sich auf 280.000 Euro brutto.

Wie Uwe Nettlenbusch, Leiter der Technischen Dienste der Gemeinde, heute in der Sitzung informierte, sei die Höhe der Anliegerbeiträge inzwischen den beiden am härtesten betroffenen Eigentümern mitgeteilt worden. Erwartungsgemäß seien diese nicht sonderlich erfreut.

Neuerdings ist aber eine Förderung der Anliegerbeiträge möglich. Der ins KAG neu aufgenommene §8a regelt jedoch lediglich die Modalitäten einer möglichen Förderung der Anliegerbeiträge. „Die eigentliche Berechnung der Anliegeranteile bleibt unverändert“, so Uwe Nettlenbusch weiter. „Ein Förderantrag kann auch erst nach abgeschlossener und abgerechneter Gesamtmaßnahme gestellt werden, vorher jedoch nicht.“

Je nach Bewilligung des Förderantrages wird eine 50prozentige Förderung in Aussicht gestellt. „Allerdings ist zum Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme nicht klar, ob eine hälftige Förderung der Anliegerbeiträge auch bewilligt wird.“  Die Heranziehungsbescheide für die Anlieger würden von der Gemeinde darum erst nach Förderzusage oder auch -absage erstellt, kündigte der Fachbereichsleiter an.

Als nächste Schritte wird es nun zuerst noch eine Anliegerversammlung geben. Danach erfolgt der endgültige Beschluss des Planungs- und Bauausschusses zur Ausführung der Maßnahme und der Baustart. Danach stellt die Gemeinde dann den Förderantrag und schließlich auch die Heranziehungsbescheide für die betroffenen Eigentümer.

Die Fraktionen stimmten heute im Fachausschuss einstimmig dieser Vorgehensweise zu.

Luftqualität in Schulen weiteres Thema

Um die Luftqualität in den Schulen der Gemeinde ging es in den nächsten beiden Tagesordnungspunkten: Die Grünen hatten bereits im vergangen Herbst beantragt, die Kosten für die Anschaffung von Luftreinigungsgeräten für die Schulen zu ermitteln und Einsatzmöglichkeiten solcher Geräte zu prüfen. Die Verwaltung bezifferte daraufhin die Anschaffungskosten auf mindestens rund 3.000 Euro pro mobilen Luftreiniger.

Bei über 200 Klassenräumen plus Energiekosten würden die Kosten bei insgesamt weit über einer halben Mio. Euro liegen, erinnerte der Erste Beigeordnete, Bernd Kasischke, heute noch einmal in der Sitzung. Zudem sei der Erfolg der Luftreiniger nach Angaben des Bundesamtes zweifelhaft. Die Leitungen aller Schulen in Holzwickede hatten sich deshalb auch schon im Schulausschuss voriges Jahr einstimmig gegen die Anschaffung solcher Luftreiniger ausgesprochen. Gegen die drei Stimmen der Grünen lehnten deshalb heute auch alle anderen Fraktionen im Planungs- und Bauausschuss den Antrag der Grünen ab.

Nur noch Formsache war dagegen die Zustimmung des Ausschusses zur Anschaffung von sogenannten CO2-Ampeln, die einen Hinweis darauf geben, wenn die Luftqualität sich in einem Raum verschlechtert hat. Auf Antrag der SPD und Beschluss des Schulausschusses im Dezember wurden bereits 17 solche CO2-Ampeln für die Schulen angeschafft. Fünf weitere nutzt die Verwaltung für die Sitzungsräume.  

PluBa, Rausinger Straße


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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