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In einem Legehennenbetrieb in menden istvdie Gefügelpest ausgebrochen. Das Veterinäramt des Krerises unna richtet deshlab einen Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet im Kreis Unna ein: Legehennen in einem bäuerlichen Betrieb. (Foto: Pixabay.de)

Geflügelpest in Menden: Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet betrifft auch Kreis Unna

In einem Legehennenbetrieb in menden istvdie Gefügelpest ausgebrochen. Das Veterinäramt des Krerises unna richtet deshlab einen Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet im Kreis Unna ein: Legehennen in einem bäuerlichen Betrieb. (Foto: Pixabay.de)
In einem Legehennenbetrieb in menden istvdie Gefügelpest ausgebrochen. Das Veterinäramt des Krerises unna richtet deshlab einen Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet im Kreis Unna ein: Legehennen in einem bäuerlichen Betrieb. (Foto: Pixabay.de)

In einem nahe der Grenze zum Kreis Unna gelegenen Legehennen-Betrieb in Menden (Märkischer Kreis ist der Ausbruch der Geflügelpest amtsärztlich festgestellt worden. Der Ausbruch wurde vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigt. Es wird ein Sperrbezirk (mind. 3 Kilometer Radius) und ein Beobachtungsgebiet (mind. 10 Kilometer Radius) gebildet. Diese Maßnahmen betreffen auch das Kreisgebiet Unna. Das Veterinäramt des Kreises wird deshalb ein Anschluss-Sperrbezirk und ein Anschluss-Beobachtungsgebiet einrichten.  

Wie die Kreispressestelle dazu weiter mitteilt, hatte die Mendener Haltung 100 Junghennen aus einem Betrieb im Kreis Paderborn bezogen, in dem die Tierseuche bereits ausgebrochen war. Sie zeigten schon deutliche Krankheitserscheinungen. Der betroffene Bestand wurde gesperrt und die Tötung der Tiere aus Tierschutzgründen und zur Ausschaltung des Seuchenherdes angeordnet und durchgeführt.

Strikte Auflagen auch im Kreis Unna

Noch gilt im Kreis Unna und der Stadt Hamm keine Stallpflicht. Doch die Kreis-Veterinärbehörde rät zur Vorsicht. (Foto: Kreis Unna)
Die Kreis-Veterinärbehörde rät zur besonderen Vorsicht. (Foto: Kreis Unna)

Die Allgemeinverfügung über den Anschluss-Sperrbezirk, der in Fröndenberg liegt, und das Anschluss-Beobachtungsgebiet, das neben Fröndenberg auch das Stadtgebiet von Unna betrifft, wird nach Bestätigung des Ausbruchs durch das FLI, am Montag (29. März) im Amtsblatt und auf der Internetseite des Kreises Unna veröffentlicht und erlangt dann am 30. März Rechtskraft. Für das Sperrgebiet und das Beobachtungsgebiet gelten Restriktionen. Geflügel oder in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten sind aufzustallen. Außerdem dürfen unter anderem gehaltene Vögel, frisches Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie sonstige Erzeugnisse und tierische Nebenprodukte von Geflügel weder in einen noch aus einem Bestand verbracht werden. Tierhalter haben sicherzustellen, dass Ställe oder sonstige Standorte des Geflügels von betriebsfremden Personen nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegkleidung betreten werden. Für Fahrzeuge gilt eine Desinfektionsverpflichtung. „Das Ministerium hat mit Erlass vom 25. März angeordnet, dass die Kreise und kreisfreien Städte der Regierungsbezirke Arnsberg und Münster eine Aufstallungspflicht verfügen“, erläutert das Veterinäramt des Kreises Unna in diesem Zusammenhang. Diese Aufstallungsverfügung wird ebenfalls am Montag veröffentlicht.  

Geflügelhalter müssen Tiere der Seuchenkasse melden

Es wird an die Tierhalter appelliert, Vorsicht und Achtsamkeit walten zu lassen. Die Geflügelpest ist hochansteckend und für Hühner und Puten meist sehr schnell tödlich. Von der Ansteckung bis zum Ausbruch vergingen in der Regel nur wenige Stunden bis Tage. Das Veterinäramt bittet deshalb alle Geflügelhalter im Kreis Unna und der Stadt Hamm dringend, ihre Tiere genau zu beobachten und Verdachtsfälle dem Kreis zu melden. Insbesondere Geflügelhalter, die ihre Tiere nicht ausschließlich in Ställen halten, haben eine große Verantwortung bei der Einhaltung der in der Geflügelpest-Verordnung vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen. Dazu gehört vor allem die Pflicht, das Veterinäramt über unklare Krankheits- oder Todesfälle bei Geflügel zu informieren und die Tiere schnellstmöglich auf Geflügelpest untersuchen zu lassen. Außerdem müsse Wildvögeln der Zugang zu Futter, Einstreu und Gegenständen versperrt und Tiere dürften nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem wildlebende Vögel Zugang hätten. Alle Geflügelhalter – auch die hobbymäßig tätigen – sind verpflichtet, ihre Tiere der Tierseuchenkasse NRW zu melden. Eine Kopie dieser Meldung bitte auch an das Veterinäramt entweder per Mail, oder per Fax senden.  

  • Hintergrund: Die Aviäre Influenza, auch Vogelgrippe genannt, ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit, die ihren natürlichen Reservoir-Wirt im wilden Wasservogel hat. Die Geflügelpest ist eine besonders schwer verlaufende Form der aviären Influenza. Sie wird durch sehr virulente (hochpathogene) Stämme aviärer Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 hervorgerufen. Alle Nutzgeflügelarten, aber auch viele Zier- und Wildvogelarten sind hochempfänglich für die Infektion. Bei Hühnern und Puten werden die höchsten Erkrankungs- und Sterberaten beobachtet – teilweise bis zu 100 Prozent. Wasservögel erkranken seltener und oft weniger schwer, scheiden aber dennoch das Virus aus und können als Reservoir für Ansteckungen dienen.

Ausflagen, Geflügelpest

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