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Noch gilt im Kreis Unna und der Stadt Hamm keine Stallpflicht. Doch die Kreis-Veterinärbehörde rät zur Vorsicht. (Foto: Kreis Unna)

Geflügelinfluenza: Stallpflicht für alle Bestände im Kreisgebiet

(PK) Am Phönixsee im benachbarten Dortmund wurde eine tote Ente positiv auf die Geflügelinfluenza (H5N8) getestet. Zum Schutz der Nutzgeflügelbestände vor dem durch Wildvögel eingeschleppten Virus ordnete die Veterinärbehörde des Kreises Unna deshalb am 30. November die Stallpflicht für alle Nutzgeflügelbestände im Kreisgebiet Unna an.

Die Stallpflicht war bereits vor einigen Tagen für die Bestände in Fröndenberg/Ruhr, für Werne und – nach einer auf das Virus positiv getesteten toten Ente im Hengsteysee in Hagen – auch für Schwerte angeordnet worden.

Unabhängig von der nun weiter ausgedehnten Stallpflicht gelten seit dem 18. November Sicherheitsmaßnahmen für alle Geflügelbetriebe – egal wie groß der Tierbestand ist. So dürfen z.B. Unbefugte die Ställe nicht mehr betreten. Darüber hinaus verboten sind Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte und ähnliche Veranstaltungen.

Außerdem sind alle Geflügelhalter – auch die hobbymäßig tätigen – verpflichtet, ihre Tiere der Tierseuchenkasse NRW zu melden. Erhöhte Verluste von Tieren sind außerdem der Kreis-Veterinärbehörde Unna zu melden.

Kreisweit gibt es rund 413.930 Tiere und mehr als 640 Nutzgeflügelbestände.

Geflügelpest

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