Gebühren steigen moderat: Zweite Miete wird nächstes Jahr teurer
Was in den Vorjahren noch ganz gut funktionierte, nämlich die Gebühren für die Holzwickeder Haushalte stabil zu halten, hat die Kämmerei im Gebührenhaushalt 2019 nicht mehr ganz geschafft: Die sogenannte „Zweite Miete“ für die Holzwickeder wird sich moderat erhöhen im neuen Jahr.
Ein 4-Personen-Musterhaushalt wird monatlich 5,30 Euro oder 63,58 Euro im Jahr mehr als in diesem Jahr für die wichtigsten Gebühren zahlen müssen. Das sind insgesamt 958,50 Euro für die Zweite Miete (+ 7,10 Prozent) im Jahr.
In den Gebührenhaushalten dürfen bekanntlich keine Gewinne erzielt werden. Umgekehrt müssen die Gebührenhaushalte aber auch kostendeckend gestaltet sein.
Abwasserbeseitigung
Für die Berechnung des Musterhaushaltes ist bei der Abwasserbeseitigung eine versiegelte Fläche von 130 m² zugrunde gelegt worden. Dafür sind dieses Jahr 1,14 Euro/m² fällig und im neuen Jahr dann 1,25 Euro/m². Beim Frischwasserverbrauch wird von 160 m³ Verbrauch ausgegangen, wofür im neuen Jahr 3,01 Euro/m³ fällig sind (alt: 2,75 Euro/m³).
„Wir haben uns sehr anstrengend müssen, um diese Preise zu erreichen“, räumt Kämmerer Rudi Grümme ein. Im Wesentlichen gehen die Kostensteigerungen auf drastisch gestiegene Verbandsbeiträge der Emschergenossenschaft und des Lippeverbandes zurück. Insgesamt sind die Kosten um rd. 230.000 Euro gestiegen. Außerdem fallen im neuen Abwasserhaushalt keine Überschüsse mehr an. 2018 konnten noch einmalige rd. 300 000 Euro Überschüsse aus den Vorjahren eingerechnet werden.
Die Gebühr für die Abwasserbeseitigung beträgt für Gebührenpflichtige private Haushalte ab Januar 2019 a) je m³ Schmutzwasser 3,01 €/jährlich sowie b) je m² angeschlossene Grundstücksfläche 1,25 €/jährlich.
Für Mitglieder von Abwasserverbänden, die ihre Abwässer in gemeindliche Abwasseranlagen einleiten und selbst von den Abwasserverbänden zu Verbandslasten oder Abgaben herangezogen werden (Verbandsgenossen), beträgt die Benutzungsgebühr a) je m³ Schmutzwasser 1,76 €/jährlich sowie b) je m² angeschlossene Grundstücksfläche 0,75 €/jährlich.
Für Gebührenpflichtige, die ihre Abwässer ohne Benutzung der gemeindlichen Abwasseranlagen direkt in Anlagen oder Einrichtungen eines Abwasserverbandes einleiten und nicht selbst von den Abwasserverbänden zu Verbandslasten oder Abgaben herangezogen werden (Direkteinleiter), beträgt die Benutzungsgebühr a) je m³ Schmutzwasser 1,25 €/jährlich sowie b) je m² angeschlossene Grundstücksfläche 0,50 €/jährlich.
Eine leichte Kostensteigerung gibt es auch bei der Entsorgung der Haushalte, die im Außenbereich an Kleinklärgruben angechlossen sind. Die Gebühr für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Fäkalienabfuhr) für das Jahr 2019 steigt auf 39 Euro/m³ (alt: 33 Euro/m³)
Abfallbeseitigung
Beim Musterhaushalt wird von einem Restmüllbehälter (120 l – 14-täglich) ausgegangen, der im nächsten Jahr 218,04 Euro kostet (alt: 206,76 Euro). Die Biomüllentsorgung wird allerdings preiswerter. Der Musterhaushalt (60 l – 14-täglich) zahlt ab Januar nur noch 63,36 Euro im Jahr gegenüber 66,96 Euro in diesem Jahr. Das entspricht unterm Strich einer Mehrbelastung bei der Abfallentsorgung von 2,81 Prozent.
Verantwortlich für die Kostensteigerungen bei der Abfallentsorgung sind vor allem die geringeren Erlöse aus dem Verkauf des eingesammelten Altpapiers. Konnte der Kreis im Vorjahr noch 93,56 Euro/t Altpapier erlösen, waren dieses Jahr nur 63,15 Euro/t, was Mindereinnahmen von rd. 60.000 Euro entspricht.
Diese Abfallgebühren sollen nächstes Jahr erhoben werden:
60 l – 14-tägl. | 124,08 Euro | 118,08 Euro |
60 l – 4-wöchentl. | 62,04 Euro | 59,04 Euro |
80 l – 14-tägl. | 155,40 Euro | 147,60 Euro |
80 l – 4-wöchentl. | 77,64 Euro | 73,80 Euro |
120 l – 14-tägl. | 218,04 Euro | 206,76 Euro |
120 l – 4-wöchentl. | 108,96 Euro | 103,32 Euro |
240 l – 14-täglich | 413,52 Euro | 391,56 Euro |
240 l – 4-wöchentl. | 206,76 Euro | 195,72 Euro |
660 l – 1-wöchentl. | 2.669,64 Euro | 2.540,16 Euro |
660 l – 14-tägl. | 1.334,76 Euro | 1.270,08 Euro |
660 l – 4-wöchentl. | 667,44 Euro | 635,04 Euro |
1.100 l – 1-wöchentl. | 4.048,32 Euro | 3.841,08 Euro |
1.100 l – 14-tägl. | 2.024,16 Euro | 1.920,48 Euro |
1.100 l – 4-wöchentl. | 1.012,08 Euro | 960,24 Euro |
Biomüll
120 l – 14-tägl. | 92,28 Euro | 100,32 Euro |
60 l – 14-tägl. | 63,36 Euro | 66,96 Euro |
Straßenreinigung
Die Straßenreinigungsgebühren bleiben aufgrund unveränderter Kosten im nächsten Jahr konstant: In Anliegerstraße werden 1,65 Euro/m berechnet. Für unseren Musterhaushalt sind 20 m zugrunde gelegt worden.
Standgebühr Wochenmarkt
Die Standgebühr für alle Gegenstände und Vorrichtungen, die dem Verkauf auf dem Wochenmarkt dienen, bleib stabil und wird auf 1,10 Euro/m² festgesetzt, mindestens jedoch auf 2,20 Euro.
Bei den genannten Gebührensatzungen handelt es sich zunächst um Vorschläge, die vom Gemeinderat in seiner Sitzung nächste Woche endgültig beschlossen werden müssen.