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Jan Dettweiler. (Foto: WFG Kreis Unna)

Geänderte Förderbedingungen: Jetzt noch leichter zum Bildungsscheck

Jan Dettweiler. (Foto: WFG Kreis Unna)
Bildungsberater der WFG Kreis Unna: Jan Dettweiler. (Foto: WFG Kreis Unna)

Bereits seit 13 Jahren können Unternehmen und Beschäftigte in Nordrhein-Westfalen von einer finanziellen Förderung im Rahmen der beruflichen Weiterbildung profitieren. Möglich machen dies der Bildungsscheck NRW und eine kostenlose Beratung, zum Beispiel durch die Stiftung Weiterbildung der Wirtschaftsförderung Kreis Unna. Zum 1. März diesen Jahres haben sich die Förderbedingungen geändert, sodass Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbstständige noch leichter Zugang zu diesem Förderprogramm haben.

Möchte sich ein Beschäftigter individuell fortbilden und übernimmt die Kosten selbst, so ist die größte Neuerung, dass die Unternehmensgröße von max. 250 Beschäftigten entfallen ist. Geblieben sind die Verdienstobergrenzen, die bei 40.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen (80.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten) liegen. Neu ist, dass es jetzt auch eine Mindestverdienstgrenze gibt, ab dem die Förderung durch den Bildungsscheck greift. Sie liegt bei mindestens 20.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen (40.000 Euro bei gemeinsam veranlagten). Liegt der Verdienst unterhalb dieser Grenzen, kann ggfls. die Bildungsprämie des Bundes als Förderinstrument genutzt werden.

Auch Selbstständige werden wieder gefördert

Seit dem 1. März 2019 können jetzt auch wieder Selbstständige durch einen Bildungsscheck gefördert werden. Für Sie gelten die gleichen Verdienstgrenzen. Gleich geblieben sind hingegen die Förderkonditionen: Unternehmen bzw. Beschäftigte erhalten einen Zuschuss von bis zu 50 Prozent (maximal 500 EUR) der Kurskosten der beruflichen Weiterbildung. Pro Beschäftigten kann ein Bildungsscheck pro Jahr eingesetzt werden. Ob Beschäftigte, Selbstständige oder Unternehmen eine Förderung durch den Bildungsscheck NRW erhalten können, kann in einem kurzen Beratungsgespräch geklärt werden.

„Für ein Erstgespräch, bei dem auch Weiterbildungsbedarfe der Mitarbeiter geklärt werden können, komme ich auch gerne in Ihr Unternehmen“, so Jan Dettweiler, Bildungsberater der Wirtschaftsförderung Kreis Unna. Zur Kontaktaufnahme ist er telefonisch unter Tel.02303 27 22 90 oder per EMail an j.dettweiler@wfg-kreis-unna.de erreichbar.

WFG


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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