
Für Bereitstellung von Abfallbehältern am Straßenrand gelten genau Regeln der Abfallsatzung

Auf dem Gehweg stehende Abfallbehälter stellen insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen und Fußgänger mit Kinderwagen eine enorme Herausforderung dar. Insbesondere bei schmalen Bürgersteigen bleibt dann oftmals nur das Ausweichen auf die gefährliche Fahrbahn. Aus aktuellem Anlass verweist die Gemeindeverwaltung deshalb auf die gemeindliche Abfallentsorgungssatzung und die darin enthaltenden Regelungen zur Benutzung und den Standplatz der Müllgefäße.
Leerung und Aufstellung
Neben den Zeiten zur Bereitstellung der Abfallbehälter für die Leerung (frühestens ab 18 Uhr des Vortages bis spätestens 6 Uhr am Leerungstag) sind die Gefäße so aufzustellen, dass der Straßen- und Fußverkehr nicht behindert wird. Im Fall der großen Abfallcontainer (660 und 1.100 L) muss sich der Standort an der Straße an einem abgesenkten Bordstein befinden. Nach der Leerung sind die Behälter unverzüglich wieder zum Grundstück zurückzubringen. Die Gemeindeverwaltung bittet um Beachtung der in den §§ 12 und 13 der Abfallentsorgungssatzung nachzulesenden Benutzungshinweise auch aus Rücksichtnahme gegenüber dem fußläufigen Verkehr.
Bei Fragen zur gemeindlichen Abfallentsorgung steht die Umweltbeauftragte, Tanja Flormann, telefonisch unter Tel. 0 23 01 91 54 14 oder per Mail (t.flormann@holzwickede.de) zur Verfügung.