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Fünfjähriger Beziehungskrieg endet vor Gericht: 3.500 Euro Geldstrafe für Holzwickeder

Knapp fünf Jahre hatten der 34 Jahre alte landwirtschaftliche Helfer aus Holzwickede und seine 26 Jahre alten Freundin aus Fröndenberg eine Beziehung. Nach eigener Aussage der beiden gehörten Streit und Gewalttätigkeiten, Trennungen und Versöhnungen von Anfang zur Tagesordnung in ihrer verhängnisvollen Beziehung. Fast ein Wunder, dass nur drei solcher Auseinandersetzungen heute (25. März) das Amtsgericht Unna beschäftigten.

Auf der Anklagebank: Ein 34-jähriger Holzwickeder, dem die Anklage vorsätzliche Körperverletzung, versuchte Nötigung und Sachbeschädigung vorwarf. Konkret soll der Angeklagte am 17. Mai vorigen Jahres um 0.35 Uhr in der gemeinsamen Wohnung an der Hauptstraße in Holzwickede seiner Freundin im Streit mehrmals mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Die Geschädigte trug eine Platzwunde und Blutergüsse im Gesicht davon.

Am 2. Januar dieses Jahres soll der Holzwickeder gegen 17.45 Uhr vor dem Haus der Eltern seiner Freundin in Fröndenberg erschienen und die Herausgabe seines Hundes gefordert haben. Es kam zu Rangeleien, in dessen Verlauf er die Haustür eingetreten und seine Freundin gewürgt haben soll.

Am 22. Januar dieses Jahres gegen 22 Uhr soll der Angeklagte schließlich an dem gemeinsamen Pkw, der vor dem Haus der Eltern seiner Freundin in Fröndenberg parkte, einen Reifen zerstochen haben. Dabei will seine Freundin ihn gesehen und erkannt haben.

Weitgehendes Geständnis

Im Grunde räumte Angeklagte diese Vorwürfe ein, auch wenn er sich an die körperlichen Auseinandersetzungen mit seiner Freundin nicht mehr im Detail erinnern kann, wie er sich entschuldigte: „Sie glauben ja nicht, wie oft wir uns gekloppt haben. Anfangs war ich noch sehr geschockt, weil ich so etwas gar nicht kannte von einer Frau. Da habe ich selbst ein paar Mal die Polizei gerufen. Ich bin eigentlich nicht gewalttätig und kenne mich selbst nicht wieder. Es kann sein, dass ich sie geschlagen habe, so wie sie mich auch geschlagen hat.“  

Auch nach den Gewaltttigkeiten ist der Kontakt zu seiner Freundin nie länger als für ein paar Stunden abgerissen. Dann sei man wieder zusammen gewesen. Bis zum nächsten Krach. „Aber jetzt reicht es mir. Vorige Woche habe ich mich endgültig Schluss gemacht, auch wenn sie noch immer mit mir zusammen sein will“, versicherte der Angeklagte der Richterin. „Den Schaden an der Tür, die bei der Rangelei kaputt gegangen ist, werde ich natürlich ersetzen.“

Einzig die Sachbeschädigung an dem Auto bestreitet der 34-Jährige vehement: „Das war ich nicht. An dem Abend war ich bei meinen Eltern und lag scon im Bett. Das können meine Eltern auch bezeugen.“

Geschädigte erstattete keine Strafanzeige

Die Schilderung der Vorfälle durch seine Ex-Freundin im Zeugenstand hörte sich indes etwas anders an. Zwar bestätigte auch sie die andauernden Streitigkeiten mit verbalen und tätlichen Angriffen. Die Faustschläge am 17. Mai hatten aber offenbar noch eine andere Qualität: „Er hat mir sofort mit der Faust ins Gesicht geschlagen“, so die 26-Jährige. „Ich bin eigentlich jemand, der sich immer wehrt. Aber da war ich so schockiert, dass ich nichts gemacht habe. Die Aggressivität ging allein von ihm aus. So kannte ich ihn eigentlich gar nicht. Deshalb habe ich auch keine Strafanzeige erstattet. Ich will eigentlich nicht, dass er bestraft wird.“

Zum Vorfall mit dem zerstochen Reifen befragt, erklärte die Zeugin: „Wir hatten vorher wieder einmal Stress gehabt. Ich war zu Hause bei meinen Eltern und wollte gerade die Jalousie herunterlassen, als ich draußen ein lautes Zischen hörte.“ Beim Blick nach draußen habe sie eine Personen gesehen, die hinter ihrem Auto hockte und dann weglief. „Ich habe die Person nur von hinten gesehen, aber an ihrer Kleidung erkannt. Es war mein Freund, den ich ja sehr gut kannte.“

Auf Nachfrage der Richterin, ob sie ganz sicher sei, ihren damaligen Freund erkannt zu haben, lieferte die Zeugin ein echtes Bonmot: „Zu 98 Prozent bin ich mir 1000-prozentig sicher, dass ich ihn erkannt habe“, so ihre Antworet.

„Zu 98 Prozent bin ich mir 1000-prozentig sicher, dass ich ihn erkannt habe.“

– Zeugin (26 Jahre)

Offenbar klang das auch für Richterin Kathrin Dannehl nicht sehr überzeugend, die in Abstimmung mit der Anklagevertreterin das Verfahren wegen Sachbeschädigung am Auto das Verfahren einstellte, da sich der Tatvorwurf nicht beweisen ließ. Danach schloss sie die Beweisaufnahme.

Keine einschlägigen Vorstrafen

Die Staatsanwältin sah die übrigen Sachverhalte der Körperverletzung, versuchten Nötigung und Sachbeschädigung an der Haustür als erwiesen an. Zugunsten des Angeklagten wertete sie, dass der Angeklagte sich durchaus in einer schwierigen Beziehung mit permanenten Streitigkeiten befunden hat. Gegen ihn sprechen seine fünf Vorstrafen wegen Verkehrsdelikten, auch wenn darunter keine einschlägige Vorstrafe ist. Zusammengefasst forderte die Anklagevertreterin eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen a‘ 35 Euro für den Angeklagten.

Dieser Forderung folgte die Richterin mit ihrem Urteil von 100 Tagessätzen a‘ 35 Euro schließlich nicht ganz. Sie könne durchaus nachvollziehen, so die Richterin in ihrer Urteilsbegründung, dass sich der 34-Jährige bei der Fülle der Auseinandersetzungen nicht mehr so genau und etwas anders an die verhandelten Vorfälle erinnern kann. Ihr Eindruck sei aber, dass sich „die Zeugin noch ganz gut an die Geschehnisse erinnern kann“ und seine Erinnerung ihn täusche. Für den Anklagen spreche aber, wie auch sein Vorstrafenregister zeige, dass es sich bei dem verurteilten Gewaltausbruch wohl um eine einmalige Geschichte handele sowie die von ihm gezeigte ehrliche Reue.

Körperverletzung, Sachbeschädigung., Versuchte Nötigung


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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