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Führerschein eingezogen – Senior fährt trotzdem weiter: 1.400 Euro Geldstrafe

Im kommenden Monat wird der Holzwickeder 80 Jahre alt. Doch Alter schützt vor Strafe nicht, wie der Angeklagte heute vor dem Amtsgericht erfahren musste. Dort hatte sich der Senior, dem die Fahrerlaubnis aus gesundheitlichen Gründen entzogen worden ist, wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu verantworten.

Zwar hat der 79-Jährige gegen den Entzug seiner Fahrerlaubnis Widerspruch eingelegt. Doch darüber, ob er seinen Führerschein zurückbekommt oder nicht, ist noch nicht entschieden. Das hielt den Senior aber nicht davon ab, sich am 2. Mai des Jahres hinter das Steuer seines Pkw zu klemmen und Gas zu geben. Prompt geriet er in eine Polizeikontrolle und wurde erwischt.

Fußpflege ist kein Notfall

Zwar war der Senior heute auf der Anklagebank geständig, einsichtig allerdings nicht: Eine Mitfahrgelegenheit habe ihm kurzfristig abgesagt, so dass er selbst fahren musste, so seine Erklärung. Er habe etwas bei seiner Bank zu erledigen und einen wichtigen Termin bei der Fußpflege gehabt. Da er seinen Führerschein nur vorübergehend abgegeben habe, könne seine Fahrt ja nicht strafbar sein, zeigte sich der Senior überzeugt.

Allerdings machte Richter Jörg Hüchtmann ihm deutlich, dass er gleich zweimal „auf dem Holzweg“ mit seinen Annahmen ist: So habe der Senior eben keine Fahrerlaubnis gehabt und damit ganz sicher auch kein Auto führen dürfen. Zudem seien die beiden Termine nicht unbedingt das, was man als einen Notfall bezeichnen könnte.

Wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilte der Richter deshalb den Holzwickeder Senior zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen a‘ 70 Euro.

Fahren ohne Führerschein


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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