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Begrünte Garagen- und Carportdächer sowie Flächenentsiegelung wird von der Gemeinde auf Antrag mit 500 Euro belohnt. (Symbolfoto: Unsplash

Förderprogramm „Mehr Gün aufs Dach“: Frühzeitige Antragstellung lohnt sich

Begrünte Garagen- und Carportdächer sowie Flächenentsiegelung wird von der Gemeinde auf Antrag mit 500 Euro belohnt. (Symbolfoto: Unsplash
Begrünte Garagen- und Carportdächer sowie Flächenentsiegelung wird von der Gemeinde auf Antrag mit 500 Euro belohnt. (Symbolfoto: Unsplash

Ein Blick auf die vergangenen heißen Sommer macht die Dringlichkeit für kommunale Klima-Anpassungsmaßnahmen deutlich. Im dicht bebauten Siedlungsbereich hemmen versiegelte Flächen die nächtliche Abkühlung der Lufttemperatur und begünstigen  so die Entstehung von Wärmeinseln. Ein wirksames Mittel, um die Lufttemperatur in den Kommunen abzusenken, ist die Begrünung von Dächern. Im März hat die Gemeinde deshalb das Förderprogramm „ Mehr Grün aufs Dach“ beschlossen.  

Privateigentümer und Nutzungsberechtige (Mieter) von garagen- und Carportdächern im Gemeindegebiet können daraus einen Zuschuss für Dachbegrünungsmaßnahmen erhalten. Förderfähig sind dabei alle Kosten, die in Zusammenhang mit der Dachbegrünung auf Garagen und Carports entstehen. Die Förderung erfolgt als Festzuschuss in Höhe von 500 Euro pro Maßnahme.

Voraussetzung für die Bezuschussung ist Dachgröße von mindestens zehn Quadratmetern sowie eine Substratschichtdicke von mindestens fünf bis zehn Zentimetern. Außerdem muss Begrünungsmaßnahme durch eine Fachfirma erfolgen.

Antragsformulare online

Für die Beantragung der Fördermittel ist das auf der Internetseite der Gemeinde bereitgestellte Formular auszufüllen und mit einem Lageplan, einer Beschreibung der Maßnahme, einem verbindlichen Angebot einer Fachfirma sowie die Zustimmung des Grundstückseigentümers im Fall der Antragstellung durch Nutzungsberechtigte (Mieter) einzureichen. Die beantragte Begrünungsmaßnahme muss innerhalb von neun Monaten nach Eingang des Bewilligungsbescheids abgeschlossen sein. Je Zuwendungsempfänger ist nur eine Begrünungsmaßnahme förderfähig. Der Förderantrag muss bis zum 30. September an die Gemeindeverwaltung gestellt werden. Da die Fördersumme auf insgesamt 10.000 Euro begrenzt ist, werden die förderfähigen Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Eine frühzeitige Antragstellung ist also geboten.

Bürgerinformationsversammlung im Juli

Weitere Informationen zum Förderprogramm sowie das Antragsformular sind der auf der Homepage der Gemeinde Holzwickede unter der Rubrik Gemeindeentwicklung/Klimaschutz zu finden. Darüber steht der Klimaschutzmanager, Herr Felix Sprenger, per E-Mail (f.sprenger@holzwickede.de) oder Tel. 91 54 07 für weitere Fragen zur Verfügung.

Die Gemeinde Holzwickede plant außerdem im Juli eine spezielle Bürgerinformationsveranstaltung mit einem Landschaftsarchitekten zum Thema Schottergärten und Dachbegrünung. Weitere Informationen, darunter auch der Termin, will die Gemeinde zeitnah folgen lassen.

Dachbegrünung

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