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Familienbande als Fluch: Zweifache Mutter wegen Betrugs zu 18 Monaten Haft verurteilt

Dass Familienbande ein Fluch sein und geradewegs ins Verderben führen können, zeigt der Fall der 24-jährigen Holzwickederin W., die sich heute wegen Betrugs vor dem Amtsgericht Unna zu verantworten hatte.

Die zweifache Mutter soll im Januar und Februar dieses Jahres über die Internetplattform ebay in vier Fällen hochwertige Smartphones angeboten und, dafür insgesamt rund 2 200 Euro kassiert, die Ware jedoch nie geliefert haben. In einem Fall war auch der Partner der 24-Jährigen mitangeklagt.

Mit tränenerstickter Stimme räumte die Holzwickederin die Taten heute ein. „Es stimmt alles. Aber mein Freund hat nichts damit zu tun. Er und wusste auch nichts davon.“ Das Verfahren gegen ihren Partner wurde daraufhin abgetrennt und endete mit einem Freispruch für ihn.

Was allerdings die Taten der 24-jährigen angeht, taten sich heute Abgründe auf: Nach ihren Motiven für die Betrügereien von Richter Christian Johann befragt, erklärte die Angeklagte stockend, dass sie von ihrer Mutter und Oma unter Druck gesetzt wurde. Offenbar nicht zum ersten Mal:  Ihre Mutter, die ihrerseits auch schon vom Landgericht verurteilt worden sei, und auch ihre Oma bedrohten sie massiv für den Fall, dass sie ihnen kein Geld bringe, erklärte die zweifache Mutter, die von Hartz IV lebt.

Der extrem negative Einfluss ihrer Mutter und Oma geht auch aus den Gerichtsakten des Amtsgerichtes Dortmund hervor. Denn die Holzwickederin hat bereits eine umfangreiche gerichtsnotorische Vita: Allein wegen einschlägiger Betrügereien in insgesamt rund 300 (!) Fällen ist sie schon verurteilt worden. Das letzte Urteil lautete auf eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung, dazu 80 Stunden Sozialarbeit und ein Kontaktverbot zur Mutter. Genützt hat es augenscheinlich wenig.

Schon insgesamt rund 300 Straftaten verübt

Denn bei den jüngsten Betrügereien stand die Angeklagte noch unter zweifacher Bewährung und an das Kontaktverbot zur Mutter hielt sie sich auch nicht. Eine Verhaltenstherapie, die ihr helfen könnte, ihr Leben in den Griff zu kriegen und sich vom schlechten Einfluss der Familie zu lösen, trat die Holzwickederin erst gar nicht an.

Vor den Betrügereien zu Beginn des Jahres habe ihre Familie wieder Druck auf sie ausgeübt. Ihr Onkel habe ihr eine Nachricht geschickt: „Sieh zu, dass Du der Oma Geld bringst“, so die Angeklagte: „Sie kommen auch und schlagen mich.“

Belege dafür konnte sie heute nicht vorweisen. „Es wäre aber auch keine Rechtfertigung für die Straftaten, die sie begangen haben“, belehrte sie der Richter. „Wenn man bedroht wird, geht man doch zur Polizei. Erst recht bei ihrer Vorgeschichte. Wo soll denn das noch hinführen mit Ihnen?“ – „Ich weiß das alles vom Kopf her, kann es aber nicht umsetzen“, entschuldigte sich die Angeklagte schluchzend.

Aus meiner Sicht sind Sie das willfährige ,Werkzeug‘ Ihrer Oma. Sie tun alles, was sie möchte und begehen bei vollem Bewusstsein strafbare Handlungen.“

Richter Christian Johann

Dabei stand die 24-Jährige auch unter rechtlicher Betreuung. „Haben Sie denn da mal angesprochen, dass Sie bedroht werden?“, wollte der Richter wissen. Aber auch gegenüber der Familienhilfe, die W. als zweifache Mutter in Anspruch nahm, habe „Funkstille“ geherrscht, stellt der Richter fest.

Alle Einkünfte aus den Straftaten will die Angeklagte stets 1:1 der Oma abgeliefert haben. Was Richter Johann zur Einschätzung kommen ließ: „Aus meiner Sicht sind Sie das willfährige ,Werkzeug‘ Ihrer Oma. Sie tun alles, was sie möchte und begehen bei vollem Bewusstsein strafbare Handlungen.“

Extrem negativer Einfluss der Mutter und Oma

Eindringlich mahnte er die Holzwickederin: „Sie sollten sich überlegen, wo das noch hinführt. Allein der Bewährungsverlust reicht bei Ihnen schon für mehr als zwei Jahre Haft.“

Das Gericht konnte heute allerdings auch keinerlei Ansätze zu einer positiven Entwicklung oder Verhaltensänderung erkennen. So ist die Holzwickederin bislang nicht wegen ihrer diagnostizierten Persönlichkeitsstörung in Therapie gegangen. Sie hat weder die Sozialarbeit, zu der sie verurteilt wurde, abgeleistet noch Wiedergutmachung an irgendeinen der zahlreichen Geschädigten geleistet und schließlich auch den Kontakt zur Mutter und Oma nicht abgebrochen. Und zu Jahresbeginn habe Sie schon wieder noch unter zweifacher Bewährung stehend den Geschädigten über 2.000 Euro aus der Tasche gezogen.  „Ich kann nichts dafür, meine Oma ist schuld“, sei da als Erklärung nicht ausreichend, betonte der Richter. „Allein schon, um die Gesellschaft zu schützen, muss jetzt endlich etwas passieren.“

Das sah selbst der Verteidiger der Holzwickederin so, der ihr ins Gewissen redete: Weil sie so „rein gar nichts vorzuweisen“ habe seit dem letzten Urteil, „kann das Gericht gar nicht anders als Sie heute zu verurteilen“, erklärte er seiner Mandantin. Seine einzige Hoffnung: Wenn man Rechtsmittel einlege gegen das heutige Urteil, „können wir etwas Zeit gewinnen“, schlug der Verteidiger vor. „Dann müssen Sie aber auch ran und es muss etwas Nachweisbares dabei herauskommen.“ Gemeinsam könne man dann in Ruhe überlegen und ein Konzept erstellen: Verhaltenstherapie, Kontaktsperre zur Familie, Wiedergutmachung usw.

Verteidigung spielt auf Zeitgewinn durch Rechtsmittel

„Wenn das nicht klappt, sind Sie beim nächsten Mal locker mit vier Jahren Haft dabei“, ermahnte Richter Johann die Angeklagte eindringlich. „Überlegen Sie sich das gut. Es muss etwas passieren, sonst wäre Ihr Sohn schon sieben Jahre, wenn Sie aus der Haft kommen.“

Nach dieser deutlichen Ansage plädierte die Staatsanwältin wegen des Betrugs in vier Fällen auf eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten ohne Bewährung für die Holzwickederin. Zwar sei M. geständig und durchaus reumütig. Allerdings stand sie zur Tatzeit unter zweifacher Bewährung und sei die Rückfallgeschwindigkeit bei ihr extrem hoch. Bei aller Einsicht, die sie zeige, „passiert aber einfach nichts“ bei ihr. Eine erneute Bewährung komme deshalb nicht in Frage.

Wenn das nicht klappt, sind Sie beim nächsten Mal locker mit vier Jahren Haft dabei. Überlegen Sie sich das gut. Es muss etwas passieren, sonst wäre Ihr Sohn schon sieben Jahre, wenn Sie aus der Haft kommen.“

Eindringliche Mahnung von Richter Christian Johann

Die Verteidigung wies noch einmal auf die „unheilvollen familiären Verstrickungen hin“, von denen heute „wohl nur die Spitze eines Eisbergs sichtbar“ geworden sei. „Aber meine Mandantin weiß auch, dass sich etwas ändern muss. Sonst landet Sie in einer Sackgasse, aus der Sie nicht mehr heraus kommt“, erklärte der Verteidiger und bat um ein mildes Urteil.

Das Urteil von Richter Christian Johann lautete schließlich auf ein Jahr und sechs Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung für die Holzwickederin.

Betrug


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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