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Fischereiprüfung Frühjahr 2018: Rechtzeitig anmelden

Wer sich rechtzeitig vorbereitet, ist gut vorbereitet: Entsprechend dieser Volksweisheit weist die Untere Fischereibehörde beim Kreis Unna bereits jetzt auf den nächsten Termin für die Fischerprüfung zur Erlangung des Fischereischeines hin.

Ernst wird es für Interessierte wieder zwischen dem 14. bis 18. Mai 2018 im Dienstgebäude des Kreises an der Platanenallee 16 in Unna. Pro Tag werden zwei Gruppen geprüft. Die erste Gruppe startet um 8 Uhr, die zweite ist ab 13 Uhr an der Reihe. Die schriftliche und die praktische Prüfung müssen jeweils an einem Tag absolviert werden. Der genaue Zeitpunkt für die praktische Prüfung wird den Teilnehmern am Prüfungstag nach dem schriftlichen Test mitgeteilt.

Anträge auf Zulassung zur Prüfung können von angehenden Petrijüngern ab sofort und bis spätestens zum 16. April 2018 bei der Kreisverwaltung Unna, Untere Fischereibehörde, Parkstr. 40 b, 59425 Unna, eingereicht werden. Voraussetzung für die Teilnahme ist unter anderem die erfolgte Zahlung einer Gebühr in Höhe von 50 Euro. Personen mit Hauptwohnsitz außerhalb des Kreisgebietes haben zusätzlich eine Ausnahmegenehmigung von der für sie zuständigen Unteren Fischereibehörde vorzulegen. Zur Prüfung nicht zugelassen werden Personen unter 13 Jahren und Menschen, für die ein Betreuer bestellt ist.

Weitere Informationen, wie z. B. der Vordruck „Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung“ oder „Lehrgangsleiter zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung“, sind auf der Internetseite des Kreises Unna www.kreis-unna.de zu finden. (PK | PKU)

Fischereiprüfung

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