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Das ist neu: Das Sozialamt oder das Jobcenter zahlen unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 350 Euro für den Kauf eines digitalen Endegerätes. (Symbolfoto: unsplash)

Finanzielle Hilfe für digitale Endegeräte: Zuschuss für den Schüler-Laptop

Das ist neu: Das Sozialamt oder das Jobcenter zahlen unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 350 Euro für den Kauf  eines digitalen Endegerätes. (Symbolfoto: unsplash)
Das ist neu: Das Sozialamt oder das Jobcenter zahlen unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 350 Euro für den Kauf eines digitalen Endegerätes. (Symbolfoto: unsplash)

Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie Eltern eine finanzielle Unterstützung für den Kauf eines digitalen Endgeräts für ihre Kinder beantragen können. Zum Beispiel über den Digitalpakt Schule oder über Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabe Paket. Darüber hat der Kreis Unna Anfang Februar bereits informiert. Jetzt hat der Bund jetzt eine weitere Möglichkeit eröffnet.  

Das Sozialamt oder das Jobcenter übernehmen Kosten von bis zu 350 Euro für digitale Endgeräte wie Computer und Tablets sowie Drucker. Damit soll sichergestellt werden, dass auch Schülerinnen und Schüler, die weder selbst ein digitales Endgerät besitzen noch von der Schule eins erhalten, die gleichen Voraussetzungen zum Lernen auf Distanz erhalten.  

Zuschuss „vom Amt“

„Arbeitslosengeld 2-Empfänger oder Leistungsempfänger nach dem SGB XII können das digitale Endgerät und das dafür erforderliche Zubehör für die Kinder als zusätzlichen Bedarf vom Jobcenter bzw. dem zuständigen Sozialamt erstatten lassen“, informiert Fachbereichsleiter Arbeit und Soziales Christian Scholz.

Voraussetzungen  

Voraussetzung für den Zuschguss ist, dass die Schülerin oder der Schüler eine allgemein- oder berufsbildende Schule besucht oder eine Ausbildungsvergütung erhält und noch keine 25 Jahre alt ist. Die für das Distanzlernen notwendigen Geräte können nicht anderweitig zur Verfügung gestellt werden, zum Beispiel über eine Ausleihe von der Schule oder aus dem eigenen Haushalt.

Zum Nachweis, dass kein Gerät anderweitig bereitgestellt werden kann, ist eine Bescheinigung der Schule erforderlich. Damit kann sogar rückwirkend für alle Geräte, die seit dem 1. Januar 2021 angeschafft wurden, der Zuschuss beantragt werden. „Nur für Geräte, die mehr als 150 Euro kosten, ist eine Quittung oder Rechnung erforderlich“, ergänzt Marianne Oldenburg, stellvertretende Geschäftsführerin des Jobcenters Kreis Unna.  

Antrag und Unterlagen

Für finanzielle Unterstützung im Rahmen der Sozialhilfe muss ein Antrag beim entsprechenden Leistungsträger gestellt werden. „Die Schulen erhalten von uns alle notwendigen Informationen und Vordrucke, damit sie ihre Schülerinnen und Schüler bei der Antragstellung unterstützen können“, verspricht Christian Scholz. PK | PKU

digitale Endegeräte, Zuschuss

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