FDP will Fällverbot für private Bäume abschaffen
Die FDP will das Fällverbot für Bäume auf privaten Grundstücken abschaffen und hat eine grundlegende Modifizierung der Baumschutzsatzung aus dem Jahr 1995 beantragt. Geht es nach dem Willen der Liberalen sollen private Grundeigentümer künftig Bäume auf ihrem Grundstück auch ohne schriftlichen Antrag und Genehmigung fällen dürfen. auf den schriftlichen Antrag auf Befreiung vom Fällverbot verzichten.
Vielmehr soll es ausreichend sein, dem zuständigen Fachbereich eine Fällanzeige zu unterbreiten. Die Gemeinde legt dann den Bedarf einer notwendigen Ersatzpflanzung nach den schon existierenden Richtlinien fest. Grundeigentümer sollten ihrer Fällanzeige einen Lageplan beifügen, aus dem die zu fällenden Bäume auf dem Grundstück mit Angabe des Standortes, Art sowie Stammumfang und Kronendruchmesser einzutragen sind. Mit ihrer Fällanzeige verpflichten sich Grundeigentümer zugleich für die notwendige Ersatzpflanzung zu sorgen.
FDP hält öffentlichen Baumbestand für ausreichend
Mit ihrem Antrag möchte die FDP-Fraktion den Bürgern in Holzwickede die Möglichkeit geben, wieder selbstständig über die Bepflanzung ihrer Gärten entscheiden zu dürfen. „Städte wie Fröndenberg, aber auch andere Kommunen, verfügen schon seit Jahren nicht mehr über eine Satzung, mit der der private Baumbestand reglementiert wird“, erläutert FDP-Fraktionschef Jochen Hake. „Auch die Stadt Unna hat im Jahr 2014 die Satzung zum Schutz der Bäume im privaten Bereich abgeschafft.“
Nach Ansicht der FDP müssen private Bäume nicht mehr geschützt werden, weil die Gemeinde Holzwickede und der Kreis Unna mit dem Schutz der öffentlichen Bäume einen großen Teil dazu beitragen, dass weder Alleen noch das Gemeindebild prägende Baumbestände an Wegen, Plätzen und Grünflächen in ihrem Bestand gefährdet werden.
Der Antrag der FDP soll im nächsten Umweltausschuss beraten werden.