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Ein Beispiel für ein inklusives Spielgerät ist dieses Rollstuhlkarussell. Kinder ohne Einschränkungen können es wie ein normales Spielgerät nutzen. (Foto: FDP)

FDP-Fraktion fordert inklusive Spielgeräte auf bestehenden Spielplätzen

Ein Beispiel für ein inklusives Spielgerät ist dieses Rollstuhlkarussell. Kinder ohne Einschränkungen können es wie ein normales Spielgerät nutzen.  (Foto: FDP)
Ein Beispiel für ein inklusives Spielgerät ist dieses Rollstuhlkarussell. Kinder ohne Einschränkungen können es wie ein normales Spielgerät nutzen. (Foto: FDP/proludic.de)

Bei der Neuanschaffung von Spielgeräten auf kommunalen Spielplätzen soll künftig geprüft werden, ob ein inklusives Spielgerät angeschafft werden kann. Inklusive Spielgeräte, an denen auch Kinder mit Einschränkungen spielen können, sollen dann bevorzugt angeschafft werden. Einen entsprechenden Antrag hat die FDP-Fraktion jetzt gestellt.

„Ein kurzer Ausflug zum Spielplatz um die Ecke gehört für die meisten Familien selbstverständlich zum Leben dazu. Doch für Familienmitglieder mit Behinderung stellt ein solcher Ausflug oft einen unerfüllbaren Traum dar“, begründen die beiden Antragsteller, Lars Berger und Ritva Heldt, ihren Antrag.

Ziel ist die gemeinsame Nutzung

Auch dieses Beispiel für ein inklusives Spielgerät haben die Liberalen ihrem Antrag beigefügt. (Foto: FDP/playparc.de)

Wie in vielen anderen Kommunen gebe es auch Holzwickede bisher keine inklusiven Spielgeräte, die es Kindern mit Behinderung möglich machen, mit Gleichaltrigen zu spielen. Die nächsten Möglichkeiten für eine betroffene Familie einen schönen Nachmittag auf einem Spielplatz mit inklusiven Spielgeräten zu erleben, bieten sich in Hamm oder im Westen Dortmunds.

Mit inklusiven Spielgeräten werde ausdrücklich nicht das Ziel verfolgt, das Angebot für Kinder ohne Behinderung zu verringern, indem Geräte für Kinder mit Behinderung geschaffen werden, heißt es in dem Antrag weiter. „Vielmehr geht es darum, Angebote zu schaffen, die sowohl durch Kinder mit Behinderung als auch Kinder ohne Beeinträchtigung gemeinsam genutzt werden können.“

Ein Beispiel für ein entsprechendes Gerät ist ein Rollstuhlkarussell. Kinder ohne Behinderung können es wie gewöhnliche Karussells nutzen. Zusätzlich bietet es Rollstuhlfahrern die Möglichkeit mitzuspielen. Neben Spielgeräten zur Inklusion von Kindern mit körperlicher Behinderung kann auch über Spielgeräte für Kinder mit Seh-, psychischen oder geistigen Behinderungen nachgedacht werden. Infrage kommen beispielsweise Geräte, welche durch ihre Farbgebung für Orientierung sorgen oder Geräte, welche auch für blinde Kinder Sicherheit geben.

Nur geringe Mehrkosten

Spielplätze bieten Spielmöglichkeiten für verschiedene Altersgruppen. Je nach Entwicklungsstand kann nicht jedes Kind auf jedem Gerät spielen. So ist es auch kein Problem, wenn nicht jedes Gerät auf einem Spielplatz inklusiv ist. Inklusive Geräte können mit gewöhnlichen abgewechselt und kombiniert werden.

„Indem inklusive Spielgeräte dann angeschafft werden, wenn ohnehin ein neues Gerät gekauft werden muss, kann die Gemeinde mit geringen Mehrkosten ihren Beitrag zur Inklusion von Menschen mit Behinderung leisten“, so die beiden Antragsteller.

FDP-Antrag, Inklusion


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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