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Fahrradfahrer übersehen: Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingestellt

Gar nicht glücklich war der 52 Jahre alte Angeklagte mit dem Angebot, das ihm der Unnaer Amtsrichter Christian Johann heute (14. Februar) unterbreitete: Er sei bereit die Anklage gegen den selbstständigen Kfz-Meister aus Schwerte wegen fahrlässiger Körperverletzung einzustellen, wenn dieser 500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlt.

Was dem Angeklagten vorgeworfen wird: Am 29. Juni vorigen Jahres verursachte er gegen 16.55 Uhr mit einem Kundenfahrzeug der Marke Dacia als Linksabbieger im Einmündungsbereich Langscheder- und Mühlenstraße Straße einen Verkehrsunfall mit einem vorfahrtberechtigten Radfahrer. Das ist soweit unstrittig und auch zivilrechtlich schon abgehandelt.

Wenn ein Pfeil auf Sie zufliegt, können Sie den auch nicht sehen.

Der Anklagter (52 J.)

Vor dem Amtsgericht ging es heute allein um die fahrlässige Körperverletzung. „Da bin ich mir keiner Schuld bewusst, denn ich habe ja auch keinen Fehler gemacht“, so der Angeklagte. Er habe den Gegenverkehr aufmerksam beobachtet und zunächst auch noch einen Trecker wegfahren lassen. Den Radfahrer habe er in dem unübersichtlichen Einmündungsbereich überhaupt nicht erkennen können.  „Der war vermutlich viel zu schnell und schlug in mein Heck ein, als ich schon in der Mühlenstraße stand. Den konnte ich gar nicht sehen.“  Schließlich habe der Geschädigte ein 15.000 Euro teures Renn-E-Bike von Cannondale gefahren. „Wenn ein Pfeil auf Sie zufliegt, können Sie den auch nicht sehen“, so der Angeklagte.

Geldbuße von 500 Euro an Verkehrswacht

Dieser Argumentation wollte der Richter allerdings nicht folgen: „Sie haben die Vorfahrt nicht beachtet. Welches Fahrzeug es war, ist doch ganz egal. Es hätte ja auch ein Motorrad sein können“, so der Richter. Da der Angeklagte sich bisher nichts zu Schulden kommen lassen hat, auch keine Punkte in Flensburg, bot das Gericht nach Vorschlag des Staatsanwaltes an, das Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung nach § 153 a gegen Zahlung einer Geldbuße von 500 Euro vorläufig einzustellen.  

Die Geldbuße schien dem Angeklagten jedoch zu hoch, wie er nach längerer Beratung mit seinem Verteidiger ausrichten ließ. Damit biss er jedoch beim Richter auf Granit: „Wir sind hier nicht auf dem Basar“, wies er den Angeklagten zurecht und rechnete ihm vor: Allein das nötige Gutachten zur Klärung der Frage, ob er den Radfahrer hätte sehen können oder nicht, würde schon 4.000 Euro kosten. Hinzu kämen anschließend noch die Strafe bei einem Urteil sowie die weiteren Kosten des Verfahrens – da sei er 500 Euro noch gut bedient.  Daraufhin stimmte der Angeklagte, wenn auch zähneknirschend, der Zahlung von 500 Euro an die Verkehrswacht zu.

fahrlässige Körperverletzung


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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