Eine Woche Dauerarrest für Drogendeal auf dem Schulhof
Weil er im März des Jahres insgesamt fünf Mal Drogen (Marihuana bzw. Cannabis) an seine minderjährigen Mitschüler verkauft haben soll, musste sich ein 19-jähriger aus Holzwickede heute (28.9.) vor dem Amtsgericht in Unna verantworten.
Insgesamt vier Mal soll der Holzwickeder die Drogen im Gegenwert von jeweils zehn bis 20 Euro am Bahnhof in Königsborn an seine Abnehmer im Alter von 13 bis 14 Jahren verkauft haben. Ein weiteres Mal wurden die Drogen von ihm sogar in einem Gymnasium in Unna verkauft.
Auf der Anklagebank heute leugnete der 19-Jährige die ersten vier ihm vorgeworfenen Taten („Davon weiß ich nichts“) und räumte lediglich den Verkauf von Cannabis an einen jüngeren Schüler in dem Gymnasium ein, das er auch selbst noch besucht. Er sei von dem jüngeren Schüler angesprochen worden, ob er ihm Cannabis besorgen könne, so der Holzwickeder. „Ja, ich habe ihm etwas besorgt“, räumte der Angeklagte ein. Er habe erst noch eine Klausur geschrieben, sei dann weg gegangen, um die Drogen zu holen. Eigentlich sei es ihm nur darum gegangen, die beiden 13 und 14 Jahre alten Abnehmer „zu verarschen“ , rechtfertigte sich der Angeklagte: Statt der verlangten knapp zwei Gramm habe er etwas für den Eigenkonsum abgezweigt und nur ein Gramm an die beiden jüngeren Schüler geliefert.
19-Jähriger als Drogendealer in der Schule bekannt
So harmlos, wie sich der Angeklagte heute vor Gericht gab, ist er aber offensichtlich nicht. Zumindest wussten an seiner Schule viele Schüler, dass er mit Drogen dealt. Denn im Zeugenstand sagten zwei der minderjährigen Zeugen heute aus, dass in ihrer Schule allgemein bekannt gewesen sei, dass man bei dem Holzwickeder Drogen kaufen könne. Zu der konkreten Tat befragt, sagten die beiden Zeugen aus, dass sie außerhalb der Schule zusammengestanden hatten, um eine Zigarette zu rauchen, als der Holzwickeder sich dazu gesellt und ihnen erklärt habe, dass sie ihn nur anrufen bräuchten, wenn sie Cannabis kaufen wollten. Und tatsächlich habe der Angeklagte auch seine Telefonnummer hinterlassen, über die dann auch einer der beiden Kontakt zu ihm aufnahm und den Drogendeal einfädelte. Vor der ersten Pause habe er den Angeklagten angerufen, der in der zweiten Pause auch prompt das Haschisch lieferte. „Nach der Schule haben wir es dann geraucht.“
Der zweite junge Zeuge sagte aus, dass er Anfang des Jahres auch einmal nach Holzwickede gefahren sei, nachdem er den Angeklagten angerufen hatte. Anschließend sei er auf dem Bahnhofsgelände ein Stück mit dem 19-Jährigen ein Stück gegangen und habe dabei Cannabis im Wert von zehn Euro bei ihm gekauft.
„Ich weiß nicht, wie die beiden dazu kommen, so etwas zu sagen“, erklärte der Angeklagte dazu nur. Der Staatsanwalt und Richter Christian Johann schienen angesichts dieser Aussagen nicht mehr von der Harmlosigkeit des Angeklagten überzeugt. Zumal an der Schule des Angeklagten offen die Gerüchte zu kursieren scheinen, dass er mit Drogen deale.
Verfahren wegen der vier anderen Taten abgetrennt
Nach kurzer Beratung trennte Richter Christian Johann die ersten vier Tatvorwürfe ab, um sie gesondert zu verhandeln. Verhandelt wurde anschießend noch die von dem Holzwickeder eingeräumte Tat. Die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe sprach in ihrer Stellungnahme davon, dass der 19-Jährige wohl eher noch nach dem Jugendstrafrecht zu beurteilen sei, weil ihm noch die Reife eines Erwachsenen fehle. In den Vorgesprächen habe der Holzwickeder auch nur wenig Einsicht gezeigt, was die Tragweite seines Vergehens angehe. Immerhin habe er Kindern den Drogenkonsum ermöglicht. Deshalb empfahl die Jugendgerichtshilfe einen Freizeitarrest zu verhängen.
Der Staatsanwalt ging mit derselben Begründung sogar noch etwas weiter und beantragte eine Woche Dauerarrest für den Holzwickeder. Mit seinem Urteil folgte Richter Christian Johann diesem Antrag. Zwischen dem Anruf des Schülers und der späteren Übergabe der Drogen habe genügend Zeit gelegen, in der der Angeklagte sich hätte bewusst werden können, was da tut: nämlich Drogen an Kinder verkaufen. „Aus erzieherischen Gründen scheint mir der einwöchige Dauerarrest deshalb nötig“, so er Richter in seiner Urteilsbegründung. Immerhin könne der Arrest auch in den Ferien abgesessen werden. Ob der 19-Jährige in dem abgetrennten Verfahren ebenfalls so glimpflich davon kommt, bleibt abzuwarten.