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Diebstahl von Pharma-Ware: Sechs Monate zur Bewährung und 2.000 Euro Geldstrafe

Weil er sich in finanziellen Schwierigkeiten befand, kam der 26-jährige D. aus Holzwickede auf die Idee, seinen Arbeitgeber, einen Pharma-Betrieb in Unna, zu beklauen und die gestohlenen Medikamente im Wert von 1.722 Euro auf dem Schwarzmarkt zu verkaufen. Eine dumme Idee, die den Holzwickeder nicht nur seinen Arbeitsplatz kostete. Vor dem Amtsgericht Unna brachte sie ihm heute (17. Dezember) auch eine Haftstrafe von sechs Monaten, ausgesetzt auf zwei Jahre zur Bewährung, ein. Außerdem muss D. als weitere Auflage 2.000 Euro an die Suchthilfe in Unna zahlen.

Zu Beginn der Verhandlung hatte der Angeklagte den Tatvorwurf des gewerbsmäßigen Diebstahls von 70 Verpackungseinheiten pharmazeutischer Artikel am 17. November vorigen Jahres über seinen Verteidiger eingeräumt. Leugnen hätte auch wenig Zweck gehabt. Schließlich haben die Ermittler der Kripo seine Verkaufsverhandlungen im Internet-Chat umfangreich dokumentiert.

Verkaufsverhandlungen im Internet-Chat dokumentiert

Für einen gewerbsmäßigen besonders schweren Diebstahl, wie im vorliegenden Fall, sieht der Gesetzgeber eine Haftstrafe von drei bis fünf Jahren vor. Da der Holzwickeder bislang unbescholten durchs Leben gegangen und auch geständig ist, forderte die Anklagevertretern für ihn eine Strafe von sechs Monaten zur Bewährung auf zwei Jahre ausgesetzt.
Dass sein Mandant nicht ohne eine Haftstrafe davonkommen kann, war auch der Verteidigung klar.

Allerdings hielt der Verteidiger sechs Monate für zu hoch angesetzt, zumal sich D. bislang völlig straffrei gelebt habe: Zwar hat der Angeklagte inzwischen wieder einen neuen Job gefunden. Doch seine weitere berufliche Entwicklung würde durch eine sechsmonatige Haftstrafe, auch wenn sie zur Bewährung ausgesetzt wird, für die nächsten Jahre sehr erschwert.

Richterin Sarah Schlierkamp folgte mit ihrem Urteil von sechs Monaten Haft zur Bewährung dennoch dem Plädoyer der Staatsanwältin und machte dem Angeklagten zudem die Zahlung von 2.000 Euro an die Suchthilfe Unna zur Auflage. Die Richterin begründete ihr Urteil damit, dass es „kein unerheblicher Schaden“ sei, den D. angerichtet habe.

Hinzu kommt, dass die 70 Verpackungseinheiten, die er gestohlen und weiterkaufen wollte, „Wirkstoffe mit einem erheblichen Gefährdungspotenzial“ enthielten für die Verbraucher. „Das war Ihnen aber egal“, hielt die Richterin dem Holzwickeder vor. „Sie wollten nur zu Geld kommen.“ Auch bei seinem ehemaligen Arbeitgeber hat sich D. noch nicht um Wiedergutmachung bemüht. Die Auflage zur Zahlung von 2.000 Euro in monatlichen Raten a‘ 100 Euro machte die Richterin, weil die Konsequenzen für sein Fehlverhalten „auch spürbar sein sollen für den Angeklagten“.

Diebstahl


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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