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Diebstahl mit Waffe: Nächtlicher Besuch im Fitnessstudio endet für drei Jugendliche auf Anklagebank

Wer die drei Holzwickeder P.K. (19 Jahre), S.M. (19 Jahre) und J.E (18 J.) auf der Anklagebank des Amtsgerichts Unna sah, mochte es kaum glauben, was die Anklage ihnen vorwarf: Diebstahl mit Waffen. Alle drei sind Gymnasiasten aus Holzwickede, alle drei kommen aus geordneten Verhältnissen und haben eine gute soziale Prognose und alle drei haben sich, so Richterin Birgit Vielhaber-Karthaus, „unglaublich dämlich“ verhalten:

 In der Nacht vom 23. auf den 24. Mai, so die Anklage, waren P.K. und J.E. in ein Fitnessstudio an der Wilhelmstraße eingedrungen, während ihr Kumpel S.M. draußen Schmiere stand. Auf der menschenleeren Trainingsfläche nahmen sie eine herumliegende Sporttasche, Handtücher, diverse Trinkflaschen und ein Tablet mit. Ihre anschließende Flucht endete in Sachsenstraße, wo sie einer Polizeistreife in die Arme liefen. Dummerweise trug der 19-jährige P.K. ein Messer bei sich, als er geschnappt wurde. Für Erwachsene sieht das Strafrecht eine Mindeststrafe von sechs Monaten vor, wenn bei einem Diebstahl eine Waffe mitgeführt wird – egal, ob sie eingesetzt wird oder nicht.

Plötzlich öffneten sich alle Türen

In was sich die drei jungen Holzwickeder da hineingeritten haben, schien ihnen inzwischen zu dämmern. Dennoch schilderten sie heute auf der Anklagebank ganz offen, was in besagter Nacht abgelaufen ist.

Danach trafen sich die drei Freunde nachmittags zunächst zum Grillen an der Schönen Flöte. Neben einem Kasten Astra hatten sie auch Brötchen dabei sowie ein Messer zum Aufschneiden der Brötchen. Weil sie nach dem Grillen noch Hunger verspürten, machten sie sich zu McDonalds an der Wilhelmstraße auf. Schließlich hingen sie mit dem halbvollen Bierkasten auf einer Feuertreppe bei Adler/Tedox ab.  Nachdem sie dann zunächst über die Treppe auf das Dach geklettert waren, wollte S.M. an der Pommesbude vor dem Adler ein Foto mit den beiden anderen machen. Dazu trat er mit dem Rücken in den Eingang des Modemarktes. „Plötzlich gingen da die Schiebetüren auf“, wunderten sich die Jugendlichen.

Ob es nun jugendlicher Übermut oder ein aufregendes Kribbeln im Bauch war – auf jeden Fall war es aber eine blöde Idee, dass alle Drei in den Vorraum gingen und dort den Fahrstuhl aktivierten. In der 2. Etage öffnete sich die Tür zum Fitnessstudio und auch dort ließ sich die Tür über einen Knopf an der Wand öffnen. „Was eigentlich gar nicht hätte sein dürfen“, wussten die Jugendlichen sehr wohl. Für einen von ihnen, den 19-jährigen S.M. war genau an dieser Stelle Schluss. Er wollte nicht weiter auf die Trainingsfläche mitgehen. Stattdessen blieb er draußen stehen. Für den Fall, dass sich die Tür von Innen nicht mehr öffnen ließe.

Brötchenmesser nach Grillfete in der Tasche

Die beiden anderen Jugendlichen durchstreifen die menschenleere nächtliche Trainingsfläche, probierten einige Geräte aus und nahmen Sachen mit, die dort herumstanden: Ein Tablet, Handtücher, verschiedene Getränkeflaschen stopften sie in eine große Sporttasche, die ebenfalls dort vorfanden.

Danach machten sie sich vom Acker – samt Diebesgut, den halb geleerten Kasten Bier immer dabei. In der Sachsenstraße in Höhe von Getränke Hoffmann liefen sie dann prompt der Polizei in die Arme. Anschließend verbrachten die drei Gymnasiasten eine Nacht in der Zelle bei der Polizei.

Warum die drei Angeklagten überhaupt eine große Sporttasche mit Werbeaufdruck , diverse Plastikflaschen und Handtücher mitnahmen, obwohl sie die Sachen doch gar nicht gebrauchen konnten?, wollte Richterin wissen. Schulterzucken. Offenbar sollten es eine Art Trophäen sein, die an das nächtliche Abenteuer erinnern.

„Ich bin überzeugt, dass wir diese drei Angeklagten hier nicht mehr
wiedersehen werden.“

Birgit Vielhaber-Karthaus (Richterin)

Richterin Birgit Vielhaber-Karthaus, eine erfahrene Jugendrichterin, zeigte sich geneigt, dass Verfahren einzustellen. „Ich bin überzeugt, dass wir diese drei Angeklagten hier nicht mehr wiedersehen werden“. Anders als viele andere junge Straftäter hätten diese drei einen Plan, machten eine Ausbildung und seien auch nicht strafrechtlich vorbelastet. Auch der Vertreter der Jugendgerichtshilfe stellte allen drei Angeklagten eine günstige Prognose aus.

Gymnasiasten müssen Freizeitarbeit leisten

Was es juristisch etwas schwierig machte, die ganze Sache als „Dummejungenstreich“ straffrei abzuhaken, ist der Umstand, dass P.K. während der Tat ein Messer mit sich führte, was die beiden anderen auch wussten. Dass er das Messer lediglich zum Brötchenschneiden benutzt hatte, macht für den Gesetzgeber keinen Unterschied: Er stellt allein schon das Mitführen einer Waffe unter Strafe, weil diese auch ohne Vorsatz eingesetzt werden könnte.

„Andererseits wäre es auch himmelschreiend ungerecht, wenn einer der drei Jugendlichen nun als einziger bestraft würde, nur weil er das Brötchenmesser noch in der Tasche hatte“, erklärte die Richterin. Nach Rücksprache mit dem Anklagevertretern und der Verteidigung stellte die Richterin das Verfahren gegen die drei Angeklagten vorläufig ein unter der Maßgabe, dass P.K und J.E jeweils 30 Stunden Freizeitarbeit ableisten. Der Angeklagten S.M., der nicht mit in das Fitnessstudio gegangen war, muss wegen Hausfriedensbruchs nur nur zehn Freizeitstunden ableisten.

Die Erleichterung über dieses Urteil war auch in den Zuschauerrängen zu spüren, wo die Erziehungsberechtigten der drei Jugendlichen die Verhandlung mitverfolgt hatten.

Diebstahl mit Waffe


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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