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Diebstahl im DPD-Depot nicht zu beweisen: 38-Jähriger Holzwickeder freigesprochen

Mit einem Freispruch zweiter Klasse kam heute ein 38 Jahre alter Angeklagter davon, der vor dem Amtsgericht Unna wegen zweifachen Diebstahls angeklagt war.

Der Holzwickeder soll als Mitarbeiter in dem DPD-Depot an der Otto-Hahn-Straße in Unna am 14. und am 15. September in der Nachtschicht ein Smartphone Samsung Galaxay S8 und eine GPS-Uhr im Gesamtwert von 1 000 Euro aus zwei Paketen entwendet haben.

Entdeckt wurde der Diebstahl nach dem Weiterversand in einem verplombten Lkw im DPD-Zwischenlager Hamburg. Der Arbeitgeber sah sich die Einsatzpläne der fraglichen Tage an – erstattete Anzeige gegen den Holzwickeder und kündigte das Arbeitsverhältnis.

Keine Videoüberwachung im Paket-Depot

Auf der Anklagebank heute bestritt der Angeklagte jeden Diebstahl. Seine Anwältin legte vielmehr überzeugend dar, dass ihr Mandant nicht der einzige Mitarbeiter war, der zur fraglichen Zeit als Täter in Frage kam. Vielmehr seien mit ihrem Mandanten etwa 25 bis 30 weitere Mitarbeiter in der Halle beschäftigt gewesen. Vom Förderband fallende Pakete würden regelmäßig auch von anderen Mitarbeitern aufgesammelt und in den Boxen abgelegt. Selbst am Ende des Förderbandes und nach dem Scannen der Pakete gibt es midnestens noch zwei weitere Mitarbeiter, die Zugriff auf die Pakete haben. Bevor sie in einem verplombten Lkw verschwinden.

Eine Videoüberwachung gibt es in dem DPD-Depot nicht.

Nachdem ein Mitarbeiter des DPD-Paketdienstes den von der Verteidigung dargelegten Betriebsablauf in allen wesentlichen Punkten bestätigte, war die Anklage nicht mehr zu halten.

Richter Jörn Granseuer sprach den Angeklagten mangels Beweise frei. „Es wäre schon ein sehr seltsamer Zufall, wenn zwei Pakete an zwei unterschiedlichen Tagen beschädigt worden wären, ohne dass es dem Angeklagten aufgefallen wäre“, meinte der Richter. „Doch letztlich ist ihm ein Diebstahl nicht nachzuweisen gewesen.“

Diebstahl


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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