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Aufgrund der dynamischen Entwicklung der Corona-PÜandemie hat das Standesamt der Gemeinde einen Stufenplan für standesamtliche Trauungen am Haus Opherdicke (Bild) und am Enscherquellhof festgelegt. (Foto: P. Gräber - Emscherblog)

Corona-Stufenplan für Trauungen auf Haus Opherdicke und dem Emscherquellhof

Aufgrund der dynamischen Entwicklung der Corona-PÜandemie hat das Standesamt der Gemeinde einen Stufenplan für standesamtliche Trauungen am Haus Opherdicke (Bild) und am Enscherquellhof festgelegt. (Foto: P. Gräber - Emscherblog)
Aufgrund der dynamischen Entwicklung der Corona-PÜandemie hat das Standesamt der Gemeinde einen Stufenplan für standesamtliche Trauungen am Haus Opherdicke (Bild) und am Enscherquellhof festgelegt. (Foto: P. Gräber – Emscherblog)

Auch die standesamtliche Trauung ist in diesen Pandemie-Zeiten nicht mehr, was sie einmal war: Aufgrund der sehr dynamischen Entwicklung der Corona-Pandemie hat das Standesamt der Gemeinde in Anlehnung an die „Notbremse“ der aktuellen Coronaschutzverordnung einen Stufenplan für die Gästezahl bei Trauungen festgelegt, der sich an dem Inzidenzwert des Kreises Unna orientiert.

Für standesamtliche Trauungen in den Räumlichkeiten am Haus Opherdicke und am Emscherquellhof sind daher folgende Hinweise zu beachten:

  • Inzidenzwert = 100 oder höher
    Die Eheschließungen werden ausschließlich mit dem Brautpaar durchgeführt. Ein professioneller Fotograf/Fotografin darf zusätzlich an der Zeremonie teilnehmen.
  • Inzidenzwert = 50 bis 99,9
    Die Eheschließungen werden ausschließlich mit dem Brautpaar und Trauzeugen durchgeführt. Ein professioneller Fotograf/Fotografin darf ebenfalls teilnehmen.
  • Inzidenzwert = 30 bis 49,9
    Neben dem Brautpaar und den Trauzeugen darf auch eine begrenzte Anzahl von Gästen an der Trauung teilnehmen. Die Anzahl richtet sich nach der Raumgröße

Corona-Tests begründen keine Ausnahme vond en Regelungen

Negative Ergebnisse eines Schnell- oder Selbsttests begründen keine Ausnahme von den Regelungen zur Anzahl der Personen.

Für jede Trauung gilt außerdem:

  • Innerhalb des Gebäudes und des Trauzimmers ist – auch während der Zeremonie – das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes erforderlich; ein Plastik-Visier ist dabei kein Ersatz für den vorgeschriebenen Mund-Nasen-Schutz. Während des Redebeitrages darf die Standesbeamtin den Mund-Nasen-Schutz ablegen.
  • Es ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu allen Personen einzuhalten, die nicht zu der Traugesellschaft gehören.
  • Die Beschäftigten des Standesamts benötigen zwischen den Trauungen ausreichend Zeit für das Lüften und die Desinfektion der Trauzimmer. Nach Ende der Trauung ist das Trauzimmer und das Gebäude zügig zu verlassen.
  • musikalische Beiträge sowie sonstige Beiträge jeder Art, Gratulationsgruppen im und vor den Räumlichkeiten sowie Sektempfang, Gruppenfotos sind im und um das Gebäude derzeit nicht zulässig.
  • Für eine eventuell notwendige Nachverfolgung von Kontaktpersonen, wird eine Liste aller Teilnehmer mit deren Kontaktdaten (Adressen und Telefonnummern) benötigt.
  • Personen mit Erkältungssymptomen dürfen die Räumlichkeiten nicht betreten. Das gilt auch für Personen, die sich aufgrund der Corona-Schutzbestimmungen vorübergehend in Quarantäne befinden.

Das Standesamt ist bemüht, die Paare bei den Planungen ausführlich zu beraten und zu unterstützen, bittet jedoch um Verständnis, dass kurzfristige Änderungen möglich sind.

Corona, Trauung

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