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Der Mehrgenerationenspielplatz im Emscherpark wird mit einer Babyschauckel erweitert. (Foto: P. Gräber - Emscherblog.de)

Corona-Schutzverordnung: Was alles ab wann wieder möglich ist

Der Mehrgenerationenspielplatz im Emscherpark wird mit einer Babyschauckel erweitert. (Foto: P. Gräber - Emscherblog.de)
Seit gestern (8.5.) dürfen die Kinderspiel- und Bolzplätze der Gemeinde unter Beachtung der Abstands- und Hygieneregeln wieder besucht werden. Über diese und alle weiteren Änderungen der Corona-Schutzverordnung hat die Gemeinde heute informiert. (Foto: Archivbild)

Wer den Wochenmarkt heute in Holzwickede besucht hat, wird sich verwundert die Augen gerieben haben: Der Markt war so gut wie zu besten Zeiten besucht. Die vorgeschriebenen Abstandsregeln waren in dem Gedrängel kaum einzuhalten. Der Seniorenbeirat hatte vor der Kirche am Markt einen Info-Stand aufgebaut, der ebenfalls umlagert war. Immerhin trugen die meisten Marktbesucher Mund-Nase-Masken. Die Gemeinde Holzwickede hat heute (8. Mai) die bereits Änderungen der Corona-Schutzverordnung (CoronaSchVO) ab Montag (11. Mai) in einer Pressemitteilung zusammengefasst:

Bereits seit dem 1. Mai finden Gottesdienste unter Berücksichtigung der Hygiene- und Schutzkonzepte der Kirchen und Religionsgemeinschaften wieder statt. Gestern nun hat die Landesregierung weitere stufenweise Lockerungen angekündigt. Dabei ist bei allen Maßnahmen unbedingt auf die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregelungen und das Vorliegen von Hygiene-Konzepten zu achten. Da nach Ansicht der Gemeindeverwaltung in der Bevölkerung ein sehr großes Interesse daran besteht, diese Regelungen zu konkretisieren, hat das Ordnungsamt die bereits beschlossenen bzw. absehbaren Änderungen zusammengefasst und aufgelistet:

Seit Donnerstag, 7. Mai:

  • Kinderspiel- und Bolzplätze dürfen in Holzwickede unter Beachtung der Abstandsregelegungen und Hygienebestimmungen besucht werden.
  • Der Sport- und Trainingsbetrieb im kontaktlosen Breiten- und Freizeitsport ist wieder erlaubt – sofern der Sport auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen oder im öffentlichen Raum stattfindet. Ein Abstand zwischen Personen von 1,5 Metern und die Einhaltung strikter Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen müssen gewährleitstet sein. Dusch-, Wasch-, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstige Gemeinschaftsräume dürfen nicht genutzt werden. Zudem sind Zuschauerbesuche vorerst untersagt. Bei Kindern unter zwölf Jahren ist jedoch das Betreten der Sportanlage durch jeweils eine erwachsene Begleitperson zulässig. Die Wiederaufnahme der Nutzung der Sportanlagen wird von der Gemeinde eng mit den Sportvereinen abgestimmt.
  • Der Reitsport ist auch in geschlossenen Reitsportanlagen und Hallen zulässig.
  • Für die Viertklässlerinnen und Viertklässler gibt es bereits wieder rollierenden Präsenzunterricht.

Ab Sonntag, 10. Mai (Muttertag):

  • Besuche in Seniorenheimen sind unter strengen Hygienevorgaben möglich. Auskunft dazu geben die jeweilige Senioren- bzw. Pflegeheime.

Ab Montag, 11. Mai:

  • Personen zweier Haushalte dürfen sich im öffentlichen Raum treffen.
  • Die allgemeine Abstandsregelung von 1,5 m sowie die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes in bestimmten Bereichen gelten fort.
  • Gastronomische Angebote in Speisegaststätten – mit Ausnahme von Buffetangeboten mit offenen Lebensmitteln – sind unter strenger Einhaltung des Abstandsgebotes und Vorliegen eines Hygiene-Konzeptes möglich.
  • Touristische Nutzung und Aufenthalt in Ferienwohnungen und –häusern sowie auf Campingplätzen sind erlaubt.
  • Freizeitparks, Ausflugsschiffe, Touristeninformationen, Fahrrad- und Bootsverleihe dürfen öffnen.
  • Die Öffnung von Fitnessstudios, Tanzschulen und Sporthallen, Kursräumen der Sportvereine ist unter strengen Abstands- und Hygieneauflagen wieder möglich.
  • Geschäfte können unabhängig von ihrer Größe unter Auflagen (eine Person pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche) wieder öffnen.
  • Die Musikschule ist seit Montag wieder geöffnet und bietet Einzelunterricht an. Ab 30. Mai sind auch Ensembles mit maximal sechs Teilnehmern möglich.
  • Versammlungen und Veranstaltungen sind grundsätzlich von der Gemeindeverwaltung bzw. Kreispolizeibehörde zu genehmigen.
  • Die Jahrgangsstufen eins bis vier werden in den Grundschulen im tageweisen Wechsel wieder unterrichtet.
  • Offener Ganztag wird für alle Grundschulkinder an den jeweiligen Präsenztagen im Rahmen der personellen und räumlichen Möglichkeiten wiederaufgenommen.
  • Ebenfalls ab Montag, 11. Mai, kehren zunächst die Schülerinnen und Schüler an das Clara-Schumann-Gymnasium zurück, die im nächsten Schuljahr 2020/21 ihr Abitur ablegen. An der Josef-Reding-Schule kehren zudem die Jahrgänge fünf bis neun in einem tageweise rollierenden System zurück.
  • Besuche in Krankenhäusern, Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe sind unter strengen Hygienevorgaben möglich.

Ab Montag, 18. Mai:

In Holzwickede kann die VHS ab 18. Mai ein eingeschränktes Kursangebot in den Räumen der Seniorenbegegnungsstätte anbieten. Die sonst üblichen Räume in der Josef-Reding-Schule, der Aloysiusschule und der Rausinger Halle stehen bis Ende Mai auf Grund der Corona-Einschränkungen weiterhin nicht zur Verfügung.

Ab Dienstag, 26. Mai:

Das Clara-Schumann-Gymnasium beginnt mit dem Präsenzunterricht für die Jahrgänge fünf bis hin zu den Schülerinnen und Schülern der Einführungsphase nach dem Haupttermin der Abiturprüfungen ab dem 26. Mai ebenfalls in einem tageweise rollierenden System.

Ab 30. Mai:

  • Ab 30. Mai soll die Ausübung von Sportarten auch mit unvermeid-barem Körperkontakt und in geschlossenen Räumen, in Turnhallen, wieder gestattet werden.
  • Sportliche Wettbewerbe im Kinder-, Jugend- und Amateurbereich sind dann ebenfalls zulässig – die Nutzung von Umkleide- und Sanitäranlagen ist unter Auflagen gestattet.
  • Vor Aufnahme des Trainingsbetriebs müssen die Vereine ein mit der Gemeinde abgestimmtes Hygienekonzept vorlegen. Dies wird im Einzelfall zu besprechen sein. Ansprechpartnerin für diesen Bereich ist Sina Rumpke, s.rumpke@holzwickede.de, Tel. 91 52 03.
  • Über den eingeschränkten Regelbetrieb der Jugendarbeit will die Gemeinde gesondert informieren.

Ausgenommen von allen Öffnungszeitpunkten bleiben bis auf Weiteres Bars, Clubs, Diskotheken und Bordellbetriebe. Weiterhin bleiben Großveranstaltungen und Versammlungen bis zum 31.August untersagt.

Corona, Lockerungen

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