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Der Kreis hat das von Corona schwer getroffene Taxigewerbe durch eine generelle Entbindung von der Betriebspflicht in der Zeit von 20 bis 6 Uhr entlastet. (Foto: birgl - pixabay)

Corona hinterlässt auch im gewerblichen Kraftverkehr Spuren

Der Kreis hat das von Corona schwer getroffene Taxigewerbe durch eine generelle Entbindung von der Betriebspflicht in der Zeit von 20 bis 6 Uhr  entlastet. (Foto:  birgl - pixabay)
Der Kreis hat das von Corona schwer getroffene Taxigewerbe durch eine generelle Entbindung von der Betriebspflicht in der Zeit von 20 bis 6 Uhr entlastet. (Foto: birgl – pixabay)

Wer ein Taxi oder Schwertransport auf Straßen im Kreis Unna bewegen möchte, hat zwangsläufig mit der Straßenverkehrsbehörde des Kreises zu tun: Im Bereich „gewerblicher Kraftverkehr“ werden die Genehmigungen dafür erteilt. Die Corona-Pandemie wirkte sich auch hier deutlich aus.   

Zuständig ist der Kreis Unna unter anderem für Erlaubnisse zur Personenbeförderung: Im vergangenen Jahr waren 128 Taxen im Kreis unterwegs und damit nur eines weniger als noch im Jahr 2019. „Wir haben uns bereits während des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020 entschieden, das von Corona schwer getroffene Taxengewerbe zu entlasten“, berichtet der zuständige Sachgebietsleiter Oliver Sonnack. So gibt es eine generelle Entbindung von der Betriebspflicht in der Zeit von 20 bis 6 Uhr und auf Antrag eine kostenlose zeitlich begrenzte Entbindung von der Betriebspflicht.

Weniger Fahrschulen

Deutlicher gesunken ist die Zahl der Mietwagen – und zwar von 224 im Jahr 2019 auf 206 im Jahr 2020. Zurückgegangen ist auch die Zahl der Fahrschulen im Kreis Unna. Lag sie 2019 noch bei 52, gab es Ende 2020 nur noch 49 Fahrschulen.  

Schwertransport

In der Jahresstatistik der Straßenverkehrsbehörde fällt auch ein besonders großer Transport auf, der eine Genehmigung erhielt: Mit rund 58 Metern Länge, 4,65 Metern Breite und 4,40 Metern Höhe war es der größte Schwertransport, der im Kreis Unna 2020 unterwegs war: Transportiert wurde ein Generator-Stator (Ständer) mit einem Gesamtgewicht von rund 510 Tonnen. Zum Vergleich: Ein normaler Lkw mit Anhänger hat eine Länge von rund 18 Metern, eine Breite von rund 2,50 Metern und kommt auf ein Gesamtgewicht von circa 41 Tonnen.  

Güter- und Personenverkehr

Insgesamt erteilten die Mitarbeiter des Sachgebiets 308 Erlaubnisse für Großraum- und Schwerlastverkehre (2019: 497). Unter Umständen müssen mehrere Behörden an einer Erlaubnis beteiligt werden. Das war 4.442 Mal der Fall. Auch hier ist der Arbeitsaufwand zurückgegangen: 2019 gab es noch 5.106 Beteiligungen anderer Behörden. PK | PKU

gewerblicher Kraftverkehr, Kreis

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