Skip to main content
Die Bundespolizei hat am Samstag im Dortmunder Flughafen bei der Ein- und Ausreisekontrolle eines Fluges drei Haftbefehle vollstreckt. (Foto: Bundespolizei)

Bundespolizei vollstreckt mehrere Haftbefehle am Dortmunder Flughafen

Bundespolizisten vollstreckten gleich drei Haftbefehle am Flughafen Dortmund. Für einen der Gesuchten endete die Reise prompt hinter Gittern. Die beiden anderen Reisenden konnten sich durch Zahlung der geforderten Geldstrafen freikaufen.

Am Donnerstag (24.11.) kontrollierten die Beamten gegen 8 Uhr zunächst einen jungen Mann, der nach Bukarest/Rumänien ausreisen wollte. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hatte den rumänischen Staatsbürger zur Fahndung ausgeschrieben. Ein Gericht hat den 31-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung zu 149 Tagessätzen verurteilt. Da der Mann die geforderte Geldstrafe in Höhe von 2.300 Euro nicht zahlen konnte, wurde er zur Verbüßung einer Haftstrafe von fast fünf Monaten in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.

Ein Reisender landet in Haft

Gegen 8.30 Uhr, also nur wenig später, erschien ein 30-jähriger Rumäne bei der Einreisekontrolle. Auch bei ihm wurden die Bundespolizisten fündig, denn er wurde von der Staatsanwaltschaft Arnsberg gesucht. Der Mann war wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von fast 900 Euro verurteilt worden. Da der Verurteilte die Geldstrafe sofort zahlte, konnte er die Haft abwenden.    

Am Freitagnachmittag (25.11.) kontrollierten die Bundespolizisten bei der Einreise einen Mann aus Polen, der von der Staatsanwaltschaft gesucht wurde. Der polnische Staatsbürger hatte sich gegen 15 Uhr mit einem Flug aus Kattowitz kommend vorgestellt. Dabei stellten die Beamten fest, dass der 52-Jährige von der Staatsanwaltschaft Cottbus zur Fahndung ausgeschrieben war. Das Amtsgericht Cottbus hatte ihn wegen Steuerhinterziehung zu 1.500 Euro Geldstrafe verurteilt worden, die er nicht bezahlt hatte. Um einer Haftstrafe von 29 Tagen zu entgehen, zahlte der Verurteilte noch im Flughafen die geforderte Summe und konnte somit seinen Aufenthalt in einer Justizvollzugsanstalt abwenden.

Festnahmen, Flughafen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert