Skip to main content
og:image Die Bundespolizei nahm am Wochenende am Flughafen zahlreiche gesuchte Personen fest: Einreisekontrolle am Flughafen Dortmund. (Foto: Flughafen Dortmund)

Bundespolizei nimmt Mit Haftbefehl gesuchte Reisende am Flughafen Dortmund fest

og:image Die Bundespolizei nahm am Wochenende am Flughafen zahlreiche gesuchte Personen fest: Einreisekontrolle am Flughafen Dortmund. (Foto: Flughafen Dortmund)
Die Bundespolizei nahm am Wochenende am Flughafen insgesamt vier gesuchte Personen fest: Einreisekontrolle am Flughafen Dortmund. (Foto: Flughafen Dortmund)

Am Flughafen Dortmund hat es am Wochenende wieder einige Festnahmen durch die Bundespolizei gegeben. Während zwei Personen durch Zahlung der verhängten Geldstrafe gegen sie wieder auf freien Fuß gesetzt wurden, wanderten zwei weitere Reisende in Haft:

Am Samstag (15. August) überprüften Bundespolizisten einen 23-jährigen Bulgaren, als dieser versuchte, mit einem Flug aus Varna (Bulgarien) kommend einzureisen. Dabei stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichts in Dieburg (Hessen) vorlag. Der Mann ist dringend verdächtig, als Mitglied einer Bande Diebstahlsdelikte begangen zu haben. Er wurde in das Polizeigewahrsam eingeliefert.

Zwei Personen bleiben in Haft

Während der Einreisekontrolle eines Fluges aus Bukarest (Rumänien) wurde auch ein 31-jähriger Rumäne überprüft. Gegen diesen bestand ein Haftbefehl des Amtsgerichts in Dessau. Dieses hatte ihn wegen gemeinschaftlichen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 32 Tagen verurteilt. Vom Flughafen ging es später in die JVA.

Durch die Zahlung von 50 Euro ersparte sich am Samstag ein 50-jähriger Nordmazedonier eine Erzwingungshaft von einem Tag. Zu dieser hatte den in Papenburg gemeldeten Mann das Amtsgericht in Stadtroda verurteilt. Bei seiner Einreise aus Skopje (Nordmazedonien) stellten Bundespolizisten die Fahndungsausschreibung fest. Nachdem er den Geldbetrag gezahlt hatte, konnte er die Bundespolizeiwache verlassen.

Bereits am Freitag (14.8.) überprüften Bundespolizisten im Rahmen der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines Fluges aus Ohrid (Nordmazedonien) eine 39-jährige Frau aus Eisenach. Dabei stellte sich heraus, dass gegen die nordmazedonische Staatsangehörige ein Haftbefehl des Amtsgerichts in Kassel vorlag. Dieses hatte sie 2018 wegen Nötigung zu einer Geldstrafe von 220 Euro verurteilt. Da sie den geforderten Betrag inklusive der Verwaltungskosten zahlte, blieb ihr eine Ersatzfreiheitsstrafe von elf Tagen erspart. (ST)

Festnahmen, Flughafen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert