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Bürgerblock fordert Verzicht: Ausschussvorsitzende zu gut bezahlt

Die Vorsitrzenden der Ausschüsse sollen auf ihre Aufwandsentschädigung verzichten, fordert der Bürgerblock: Vorstellung des Rats- und Bürgerinformationssystems im Gemeinderat. (Foto: P. Gräber – Emscherblog.de)

Der Bürgerblock lässt nicht locker und hat nun beantragt, die Hauptsatzung der Gemeinde dahingehend zu ändern, dass die Vorsitzenden von kommunalen Ausschüssen keine Aufwandsentschädigung mehr erhalten. Bereits im nächsten Haupt- und Finanzausschuss soll darüber beraten werden.

Hintergrund: Die mit dem Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung vom 15. November 2016 eingeführte höhere Aufwandsentschädigung für kommunale Ausschussvorsitzende hält der Bürgerblock für ungerechtfertigt. „Von Anfang an sorgte diese Änderung für Diskussionen – auch in Holzwickede“, erinnert BBL-Fraktionschef Michael Laux. Mit Ausnahme der CDU seien sich alle Fraktionen in Holzwickede einig gewesen, dass „diese Aufwandsentschädigung gemessen am Arbeitsaufwand ungerechtfertigt“ sei.

Wie auch dem Emscherblog zu entnehmen war, bestand zunächst unter den Fraktionen große Einigkeit darin, diese Aufwandsentschädigung abzulehnen. Das Vorhaben, alle Ausschüsse von der Regelung auszunehmen, sollte allerdings nach einem Beratungserlass der Landesregierung vom 13. Februar 2017 „im Regelfall nicht zulässig“. So blieb nur der persönliche Verzicht der Ausschussvorsitzenden.

„Entgegen anderslautender Äußerungen verzichteten jedoch nur die der Fraktion des Bürgerblocks angehörenden Ausschussvorsitzenden, Stefanie Meier und Wilfried Brinkmann, auf ihre Aufwandsentschädigung“, erinnert Michael Laux. „Wir haben mehrfach auf die Möglichkeit des Verzichts hingewiesen.  Ohne Reaktion.“

Falsche Auslegung des Beratungserlasses

Bestärkt fühlt sich der Bürgerblock jetzt durch NRW-Ministerin Ina Scharrenbach, die am 8. Dezember 2017 in einer Sitzung des Ausschusses für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen des Landtags NRW auf die neue Auslegung des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung durch die Landesregierung hinwies. Danach sei „der genannte Beratungserlass (…) in vielen Kommunen so verstanden worden, dass eine Ausnahme sämtlicher Ausschüsse in keinem Fall zulässig sei. Für eine solche Auslegung enthält der Wortlaut“ des Erlasses „keine zureichenden Anhaltspunkte.“  Vielmehr sei gemeint gewesen, dass ohne nachvollziehbare Auseinandersetzungen nicht alle Ausschüsse ausgenommen werden sollten. Eine umfangreiche Auseinandersetzung hat 2017 jedoch in mehreren Ausschuss- und Ratssitzungen stattgefunden.

Der Bürgerblock hält es nach wie vor für die mit dem Amt verbundenen Belastungen für nicht vertretbar, den Ausschussvorsitzenden eine zusätzliche Aufwandsentschädigung zukommen zu lassen. Im Vorjahr habe es zwischen drei und sieben Ausschusssitzungen gegeben, wobei der Planungs- und Bauausschuss, dessen Vorsitzender Wilfried Brinkmann freiwillig auf die Aufwandsentschädigung verzichtet, am häufigsten getagt hat.

Stundensatz von 160 bis 400 Euro „nicht gerechtfertigt“

Im neuen Sitzungskalender für 2018 tagen die Ausschüsse maximal zwei bis fünfmal, in der Regel kaum länger als zwei bis drei Stunden. „Der Bürgerblock hält es nicht für vertretbar, diesen Aufwand mit einer monatlichen Aufwandsentschädigung von 200 Euro auszugleichen“, so Fraktionssprecher Michael Laux. „Das macht einen Stundensatz von 160 bis 400 Euro aus unter den dargestellten Bedingungen.“

Deshalb ist der Bürgerblock der Meinung, dass der Rat die Zahlung der Aufwandsentschädigung an Ausschussvorsitzende generell ablehnen sollte.

Aufwandsentschädigung, Bürgerblock


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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