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Bilanz 2015: Führerschein bleibt Garant für Flexibilität im Kreis Unna

RainerSturm / pixelio.de
Der Kreis hat 2015 etwas weniger Führerscheine ausgestellt: (Foto: RainerSturm/pixelio.de)

(PK) Etwas weniger Führerscheine: Der Kreis Unna stellte im vergangenen Jahr 3.475 Führerscheine an Erstantragsteller aus. Das sind rund 4 Prozent weniger als 2014. Damals wurde 3.608 Mal eine Fahrerlaubnis erteilt. Dies verrät der Blick in die Jahresstatistik der Straßenverkehrsbehörde.

Hinzu kommt die Zahl der Jugendlichen, die ihren Führerschein mit 17 Jahren machten. Diese ist nach einem Boom im Jahr 2013 zum zweiten Mal in Folge gesunken: 2015 waren es 2.251 Jugendliche, die zunächst in Begleitung fahren durften, im Vorjahr waren es 2.426 und 2013 noch 2.821.

„Trotz des leichten Rückgangs bleibt das eigene Auto für junge Menschen im Kreis Unna nach wie vor Garant für Unabhängigkeit und Flexibilität“, betont der für den Straßenverkehr zuständige Fachbereichsleiter des Kreises, Günter Sparbrod.

Nicht nur Führerschein-Neulinge büffelten fleißig für Theorie und Praxis, sondern auch Männer und Frauen, die ihren Führerschein zum zweiten Mal erwarben: 593 bekamen 2015 einen neuen Führerschein, nachdem sie ihn zuvor zwangsweise abgeben mussten. Diese Zahl ging ebenfalls zurück: Zum Vergleich: 2014 mussten sich 1.588 Personen einem Neuerteilungsverfahren stellen.

Es wurden aber nicht nur neue Führerscheine nach vorausgegangener Entziehung ausgestellt. 2.157 Frauen und Männer kassierten 2015 ein Fahrverbot. Das sind deutlich mehr als im Vorjahr, als 1.438 Menschen ein zeitlich befristetes Fahrverbot erhielten.

Deutlich mehr Fahrverbote und Führerscheinentzüge

Eine schärfere Sanktion als das Fahrverbot ist die Entziehung des Führerscheins. Gerichte können die Fahrerlaubnis entziehen, wenn eine Verurteilung beispielsweise wegen Gefährdung des Straßenverkehrs vorliegt. Auch die Straßenverkehrsbehörde kann Führerscheine einziehen. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn jemand sein Punktelimit überschritten hat.

Die Straßenverkehrsbehörde des Kreises entzog 2015 insgesamt 395 Führerscheine und damit deutlich mehr als die Gerichte (252). Diese Zahl ist rückläufig: 2014 entzog der Kreis noch in 582 Fällen und Gerichte in 452 Fällen den Führerschein.

Im Unterschied zum Fahrverbot ist die Entziehung übrigens zunächst endgültig. Auch nach Ablauf einer Sperre wird der Führerschein nicht automatisch neu erteilt, sondern muss ganz neu beantragt werden. Und dafür gilt es dann fleißig für die Prüfung zu büffeln.

Führerschein

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