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Kreisdirektor und Kämmerer Mike-Sebastian Janke. (Foto: Max Rolke – Kreis Unna)

Bezirksregierung genehmigt Kreis-Haushalt: Zeit der vorläufigen Haushaltsführung beendet

Kreisdirektor und Kämmerer Mike-Sebastian Janke. (Foto: Max Rolke – Kreis Unna)
Freude über die positive Rückmeldung aus Arnsberg: Kreisdirektor und Kämmerer Mike-Sebastian Janke. (Foto: Max Rolke – Kreis Unna)

Am 14. Dezember 2021 stimmte der Kreistag mit Mehrheit dem von Kreisdirektor und Kämmerer Mike-Sebastian Janke eingebrachten Haushalt zu. Am 16. Februar ist der Etat für 2022 offiziell genehmigt: Die Bezirksregierung Arnsberg gab grünes Licht. Für die Kreisverwaltung ist damit die Zeit der vorläufigen Haushaltsführung beendet.

„Ich freue mich über die positive Rückmeldung aus Arnsberg. Dort ist registriert worden, dass wir den Hebesatz der allgemeinen Kreisumlage um 1,48 Prozentpunkte senken konnten. So können wir weiter unseren Städten und Gemeinden in wirtschaftlich heiklen Zeiten ein wenig mehr Sicherheit geben“, so Kreisdirektor und Kämmerer Mike-Sebastian Janke.

Positive Resonanz aus Arnsberg

Regierungspräsident Hans-Josef Vogel stellt in dem Schreiben an Landrat Mario Löhr positiv die Höhe der Entnahme aus der Ausgleichsrücklage heraus. Allerdings stellt die Bezirksregierung auch fest, dass die Jugendamtsumlage 2022 für Bönen, Holzwickede und Fröndenberg ein kritisch hohes Niveau erreicht hat. Ebenfalls im Blick hat die Bezirksregierung die Ausweitung des Stellenplans, vor allem mit Blick auf die unklaren, eher schwierigen Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit der aktuellen wirtschaftlichen Lage.

„Viele Stellen sind drittfinanziert. Und wollen wir den Dienstbetrieb bei der Kreisverwaltung aufrecht halten – auch mit Blick auf die Pandemiebekämpfung – dann kommen wir um einen wachsenden Personalkörper nicht herum“, sagt Janke dazu. „Wir wollen im Jahr 2022 aber ordentlich haushalten blicken vor allem auch kritisch auf die von der Bezirksregierung angemerkten Punkte.“

Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen hat nun Rechtskraft erlangt und tritt rückwirkend zum 1. Januar 2022 in Kraft. PK | PKU

Kreis-Haushalt

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