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Besonders schwerer Diebstahl auf dem GWA-Wertstoffhof: 36-jähriger Angeklagter freigesprochen

Wegen besonders schweren Diebstahls hatte sich heute (21. September) die beiden rumänischen Staatsangehörigen Gabriele P. (40 Jahre) und Claudiu R. (36 Jahre) vor dem Amtsgericht in Unna zu verantworten. Während die Angeklagte P. unauffindbar abgetaucht ist, wurde ihr ehemaliger Lebensgefährte R. freigesprochen. Bemerkenswert an diesem Fall war die erschreckend schlechte polizeiliche Ermittlungsarbeit am Tatort in Holzwickede.

Laut Anklage soll der Angeklagte P. am 28. Juni vorigen Jahres gegen 21.20 Uhr durch ein Loch im Zaun in den GWA-Wertstoffhofes in Holzwickede eingedrungen sein, während seine damalige Lebenspartnerin P. den „Schmiere“ stand und den Einbruch absicherte. Im Wertstoffhof soll der Angeklagte dann vier Reifen aus einem Container gestohlen haben, in der Absicht, diese anschließend zu verkaufen.

Angeklagter will Tatfahrzeug verliehen haben

Mit diesem Vorwurf konfrontiert wies der Angeklagte, der sich mit Hilfe einer vereidigten Dolmetscherin verständigte, jede Schuld von sich. Er wisse überhaupt nicht, was an besagtem Abend passiert sei. Er habe seinen grauen VW Passat seiner Partnerin P. geliehen, weil diese mit ihrem gemeinsamen Bekannten K. etwas erledigen wollte. In der Tatnacht sei dann der Bekannte K. ohne das Auto und auch ohne seine Lebensgefährtin zu seiner Wohnung in Lünen gekommen. Der Angeklagte will den Bekannten gefragt haben, was passiert sei. Er habe jedoch lediglich in Erfahrung bringen können. Dass sich K. mit P. gestritten haben, woraufhin seine Lebensgefährtin mit dem Auto weggefahren sei.

Auf die Nachfrage von Richter Jörn Granseuer, warum der Bekannte K. Angeklagten überhaupt nach Lünen zur Wohnung des Angeklagten ohne dessen Partnerin und Auto zurückgekommen sei, antwortete R. trotz mehrmaliger Nachfrage nicht. Es sei ihm lediglich aufgefallen, dass K. „ein hochrotes Gesicht“ und „schmutzige Hände“ gehabt habe.

Erst am frühen Morgen des anderen Tages will R. seine Partnerin aufgesucht haben, um sein Fahrzeug zu holen. Wenig später habe er sich auch von der 40-Jährigen getrennt.

Zufällig war seine Lebensgefährtin P. am Vormittag des Tattages am Steuer des grauen VW Passat mit irischem Kennzeichen in eine Polizeikontrolle gekommen. Den kontrollierenden Beamten gab P. dabei an, dass das Fahrzeug ihrem Lebensgefährten gehöre, der gerade gemeinsam mit einem Freund Zeitungen in den Wohnblocks ringsum verteile.

Aufmerksame Anwohnerin hörte Geräusche

Dass der Einbruch in den Wertstoffhof an der Friedrich-Ebert-Straße überhaupt bemerkt wurde, ist einer aufmerksamen Zeugin zu verdanken, die direkt gegenüber wohnt. Die 25-Jährige sagte heute im Zeugenstand aus, dass sie am Abend des Tattages Geräusche auf dem GWA-Wertstoffhof wahrgenommen habe. Zusammen mit ihrem Vater habe sie dann beobachten können, wie sich eine Person an einem Container zu schaffen machte. Offenbar sei eine Person durch ein Loch im Zaun eingedrungen. Das Loch im Zaun konnte sie von ihrem Fenster nicht sehen. Das Loch im Zaun sei ihr aber schon länger bekannt gewesen. Am Ausgang habe noch eine weitere Person gestanden.

Gesichter hat die Zeugin nicht erkennen können. Aufgrund der Umrisse und Bewegungsabläufe glaubt die 25-Jährige aber, dass es sich bei der Person auf dem Wertstoffhof um einen Mann und bei der Person am Ausgang um eine Frau gehandelt hat. Schließlich rief die Zeugin die Polizei, die auch recht rasch vor Ort war.

Einstieg durch Loch im Zaun

Einer der Polizeibeamten erklärte heute im Zeugenstand: Einsatzgrund sei eine gemeldete verdächtige Person am GWA-Wertstoffhof in Holzwickede gewesen. Bei der Anfahrt zum Wertstoffhof über den Oelpfad habe kurz vorher ein grauer VW Passat mit irischem Kennzeichen am Feldrand gestanden. Eine weibliche Gestalt sei am Zaun des Wertstoffhofes entlang gegangen. Auf dem Wertstoffhof-Gelände habe sich eine Person aufgehalten, die auf Zuruf weggerannt sei. Die Frau am Zaun bewegte sich daraufhin auf den grauen VW Passat zu. Es habe sich um die Fahrerin gehandelt, die auch den Fahrzeugschlüssel vorweisen konnte. „Die Frau hatte keinerlei Papiere, so dass wir sie zur weiteren Kontrolle des Vorganges mit auf die Wache genommen haben“, so der Beamte im Zeugenstand heute. Über die Fahrzeugkontrolle am Vormittag des Tattages kam die Polizei dann darauf, dass es sich bei der flüchtigen Person vom Wertstoffhof um den Angeklagten R. handeln könnte. In dem grauen VW Passat wurden jedenfalls keine verdächtigen Gegenstände gefunden.

Die zweite Polizeibeamtin hatte den Passat am Vormittag kontrolliert, weil er während einer Observation zweimal in verdächtiger Weise an der Zivilstreifevorbeigefahren war.  Bei der Kontrolle fiel den Beamten allerdings auch nichts Besonderes auf, wie die Zeugin heute erklärte.

Schlampige Polizeiermittlungen

Nach Abschluss der Beweisaufnahme sah die Staatsanwältin den Tatvorwurf als nicht nachgewiesen an und plädierte auf Freispruch für den Angeklagten. „Es scheint ja noch nicht einmal klar, ob überhaupt etwas gestohlen worden ist“, wunderte sich die Anklagevertreterin. Die Geschichte des Angeklagten, dass sein bekannter K. mit seiner Partnerin P. in dem grauen Passat weggefahren ist, mag sich „abenteuerlich anhören“. Doch in der Polizeikontrolle vormittags sei P. tatsächlich gesehen worden, was dessen Aussage stützt. Umgekehrt sei nicht feststellbar gewesen, dass der Angeklagte mit seiner Partnerin in dem Auto gesessen hat.

„Wir haben hier ein echtes Meisterwerk an Ermittlungsarbeit erlebt“

– Verteidiger des Angeklagten

Der Verteidiger von R. schloss sich der Forderung der Anklagevertreterin nach Freispruch für seinen Mandaten an. Zudem konnte er sich beißende Ironie zur Leistung der Polizei nicht verkneifen. „Wir haben hier ein echtes Meisterwerk an Ermittlungsarbeit erlebt“, so der Verteidiger. Die Polizeibeamten hätten einen ganzen Streifenwagen voller Ausrüstung vor Ort gehabt, aber nichts davon eingesetzt. Es sei weder das Loch im Zaun untersucht noch festgestellt worden, ob etwas oder was gestohlen wurde. „Es wurde ja nicht einmal die Zeugin angehört, die die Polizei rief.“

Wenig überraschend war auch das Urteil von Richter Jörn Granseuer ein Freispruch für den Angeklagten. In der Beweisaufnahme sei „nicht feststellbar gewesen, dass etwas gestohlen wurde“, so die Urteilsbegründung. Der Anklagevorwurf habe R. nicht nachgewiesen werden können. Selbst wenn die Geschichte, die der Angeklagte vor Gericht auftischte gelogen ist, „beweist das immer noch nicht das Gegenteil“.

schwerer Diebstahl


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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