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Besitz eines Springmessers kostet Holzwickeder 1.000 Euro

Wegen des Verstosses gegen das Waffengesetz hatte sich ein 57-jähriger Holzwickeder heute (19.4.) vor dem Amtsgericht in Unna zu verantworten.

Weil der Holzwickeder im Sommer vorigen Jahres in Verdacht stand, eine verbotene Waffe zu besitzen, war seine Wohnung in Holzwickede durchsucht worden, Dabei fanden die Beamten in einer Schublade ein Springmesser mit einer immerhin 15 cm langen Klinge. Kein Spaß: Ein solches Messer ist nach dem Waffengesetz verboten. Wer damit erwischt wird, kann mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden.

Der Angeklagte aus Holzwickede räumte heute vor Gericht auch ein, dass im dieses Messer gehört. Er habe es irgendwann einmal geschenkt bekommen, in eine Schublade weggelegt und danach vollkommen vergessen. Dass er das Springmesser nach dem deutschen Waffengesetz noch nicht einmal besitzen dufte, habe er nicht gewusst.  „Ich bin ja nicht draußen damit herumgelaufen.“  Der Einziehung des Messers durch das Gericht stimmte er sofort zu.

Dass der 57-Jährige das Springmesser „vergessen“ und nicht genutzt hat, sprach natürlich für ihn. Ebenso wurde zu seinen Gunsten gewertet, dass er bislang keinerlei Vorstrafen hat und voll geständig war. Deshalb kam der Holzwickeder noch einmal glimpflich davon: Das Gericht stellte das Verfahren gegen ihn ein – gegen Zahlung von 1.000 Euro an den Förderverein der Grundschule Lünern. Die Geldstrafe darf der 57-jährige in sechs Raten zahlen.


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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